Hallo Fragender,
die Prüfung Ihres Leistungsvermögens geschieht unabhängig vom derzeitigen Beschäftigungsumfang. Sofern im Antragsverfahren angegeben wurde, dass Sie zur Zeit keiner Beschäftigung nachgehen (z.Bsp. wegen AU), sind Sie verpflichtet die Aufnahme der Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Sofern ein abschließendes Ergebnis zu Ihrem Leistungsvermögen vorliegt, wird Ihnen dann die Möglichkeit gegeben, Ihren Verdienst und den Beschäftigungsumfang an das festgestellte Leistungsvermögen anzupassen.