Das europäische Gemeinschaftsrecht gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dazu zählt auch Italien. Durch das europäische gemeinschaftsrecht gehen Ihnen die Beiträge, die Sie im Laufe Ihres Lebens in verschiedenen Mitgliedstaaten gezahlt haben, nicht verloren. Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen (Wartezeit) dafür erfüllt haben. Genauere Aufklärung hierüber sollten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einholen.