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Arbeiten in den Niederlanden

von günter04.02.2009 | 18:28
1084 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. Ich arbeite seit 06/2005 als Handwerker, bei einem NL - Zeitarbeitsunternehmen in den Niederlanden. Alle Beiträge werden also in den NL entrichtet. Meine Frage lautet: Wie lange muß ich in den Niederlanden gearbeitet haben um einen Rentenanspruch zu haben. Die Meinungen gehen von 1/2 bis zu 8 Arbeitsjahren um überhaupt einen NL Rentenanspruch zu begründen. mfg Günter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ergänzend zu den vorherigen Antworten empfehle ich Ihnen die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung "Meine Zeit in den Niederlanden - Arbeit und Rente europaweit" und "Leben und Arbeiten in Europa". Dies können Sie kostenfrei unter folgendem Link herunterladen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=15186.html

Für weitergehende Fragen zum niederländischen Recht wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbindungsstelle (DRV Westfalen, DRV Bund oder DRV Knappschaft-Bahn-See) oder direkt an Ihren niederländischen Versicherungsträger.

3 Antworten

Schadeam 04.02.2009 | 19:31
Verbindungsstelle für die NL ist die DRV Westfalen. Auf deren Homepage finden Sie sowohl Anschriften und Telefonnummern, sowie Informationen über die Beziehungen zu den NL und können sich sogar auf die homepage der NL Sozialversicherung weiterhangeln. Viel Spaß beim Suchen.
Hier gibts Infosam 04.02.2009 | 21:10
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Ham 05.02.2009 | 09:27
Es reicht ein Tag. Hier gilt nicht die Kleinstzeitenregelung (mindestens 12 Monate Versicherungszeit in dem jeweiligen EU Staat) des Art. 48 Abs. EWG VO 1408/71. In den Niederlanden gibt es für Invaliditäts-(WIA) und Altersrenten(AOW) getrennte Systeme. Für beide Systeme haben Sie dann eine entsprechende Versicherungszeit zurückgelegt. Im Leistungsfall werden die Versicherungszeiten aus beiden Staaten zusammengerechnet. Die niederländischen Versicherungszeiten werden auch z.B. zur Erfüllung der besonderen versicherungrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt.
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