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Arbeiten in der Schweiz

von Thomas25.01.2008 | 17:27
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe die Auswahl zwischen einem Schweizer, oder Deutschen Arbeitsvertrag. Dauer 9 Monate.Welcher ist gernerell besser bzg.späterer Rentenbezüge? Kann mir da jemand weiterhelfen?Beispiel:Deutscher Vertrag:1400 Netto/ Schweizer Vertrag 1600 Euro Netto. Danke für Infos!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Thoma,

ich denke, dass diese Fragestellung seriös niemand beantworten kann. Nicht hilfreich dürfte auch der Hinweis auf die Differenz von 200,00 € sein. Nach meinem Wissensstand wird in der Schweiz nämlich immer noch mit Schweizer Franken entlohnt! Im übrigen ist in der deutschen Rentenversicherung nicht der Nettolohn sondern der Bruttolohn beitragspflichtig. Deshalb kommt es u.a. darauf an, ob es sich um eine Nettolohnvereinbarung handelt. In dem Falle müsste dann sogar eine besondere Hochrechnung erfolgen. Da ich nicht erkennen kann, ob Sie nun ein Angebot in der Schweiz und in Deutschland haben zwischen denen Sie auswählen können erlaube ich mir den Hinweis auf das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen. Mein Rat: Nehmen Sie Kontakt mit einer der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträger auf, schildern dort den gesamten Sachverhalt und lassen sich entsprechend beraten.

Ihnen ein schönes Wochenende.

7 Antworten

neueram 25.01.2008 | 17:33
Der schweizer Vertrag ist um 200€ besser.
Amadéam 25.01.2008 | 17:50
Rein rententechnisch gesehen sind Sie mit Sicherheit in CH besser aufgehoben als in D. Die Rentenversicherung in der Schweiz ist auf eine viel breitere Bemessungsgrundlage gestellt. In der AHV, so heißt die Schweizer Rentenversicherung ( www.ahv.ch ) sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Hausfrauen und Hausmänner, Politiker, Konzernchefs, Selbständige, Beamte, aber auch Landsleute wie Rennfahrer-Schumi, pflichtversichert. Vermögende üben doppelte Solidarität, weil es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt, sehr wohl aber eine nach oben gedeckelte Höchstrente. Nach derzeitigem Rechtsstand können Sie in der Schweiz früher als D Ihre ungekürzte Altersrente beziehen. Rentenerhöhungen gleichen in CH wenigstens die Teuerung aus, davon trämen unsere Rentner. Mit den Rücklagen / Schwankungsreserve sieht es in CH auch besser aus als in D. Schweizer Politiker haben die Reserven, anders als die Unsrigen, nicht für andere Zwecke verfrühstückt. Es wurde dort mit den Geldern der Versicherten z.B. auch keine Wiedervereinigung finanziert. Klicken Sie sich mal hier durch: http://www.ahv.ch/Home-D/AHV/AHV-Einfuhrung/ahv-einfuhrung.html#…
Amadéam 25.01.2008 | 17:54
Einen Rentenanspruch in der Schweiz haben Sie sich schon nach einem Jahr erarbeitet. Zwischen beiden Staaten gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Auch bei einer kürzeren Arbeitszeit als 1 Jahr geht Ihnen nichts verloren. Diese Zeiten werden dann später von der Deutschen Rentenversicherung abgegolten.
Amadéam 25.01.2008 | 18:14
KSCam 25.01.2008 | 18:30
noch einige Anmerkungen zum Thema: Wenn es sich nur um 9 Monate in CH handelt, nützen Ihnen die von Amade geschilderten Vorteile der AHV in CH gar nichts, weil es dann Entgeltpunkte in D nach Ihren durchschnittlichen Verdiensten gibt. Und darüber kann man allenfalls spekulieren, weil niemand Ihr bisheriges und künftiges Versicherungsleben, sowie künftige Rechtsänderungen kennt. Ob die 9 Monate in Hinblick auf ein komplettes Versicherungsleben von rund 45 Jahren den "Kohl fett machen" sei dahingestellt- das ist rententechnisch eventuell sekundär. Zudem sollte die Frage der Krankenversicherung bedacht werden- da gibt es gravierende Unterschiede, je nachdem ob jemand in D oder CH versichert ist. Im Grenzbereich zur Schweiz klagen derzeit viele Grenzgänger darüber, dass der Wechselkurs in den letzten Jahren rapide gesunken ist, wer 5000 Franken verdient, bekommt heute dafür wesentlich weniger Euros als noch vor 3 Jahren. So gesehen weiß keiner wie es künftig sein wird- es kann also wichtig sein, ob Sie Euro oder Franken verdienen. Und auch in der Schweiz wird ganz aktuell über das Thema Rente mit 66 oder 67 diskutiert. Niemand weiß wie sich das Rentenalter künftig hier wie dort entwickelt- auch wenn Schumi dort Beiträge zahlt. Während man heute in D mit 63 "nur 7,2%" Abschlag hat, ist der Abschlag für Männer, die mit 63 gehen in CH 13,6%. (natürlich weiß ich dass sich dies in D für die jüngeren Jahrgänge auf bis zu 14,4 %ändert). Sie sehen also - das ist eine Entscheidung, die von sehr vielen Aspekten abhängt. Eine klare einfache Antwort sehe ich nicht!
Amadéam 26.01.2008 | 22:20
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,529601,00.html Sehen Sie Probleme bei einem Rückzug von CH nach D in Sachen Krankenversicherungsschutz? Diese sollten doch nach der letzten Gesundheitsreform ausgeräumt sein (KV-Schutz für Alle). Haben Sie da andere Erfahrungen ( ich nehme an, dass Sie aus Baden sind - vielleicht Grenznähe zur Schweiz)? Können Sie da etwas aus Ihren Erfahrungen netterweise berichten? Einen gesegneten Sonntag wünscht Amadé
KSCam 27.01.2008 | 17:04
von Problemen mit der KV habe ich nichts gesagt. Ich wollte Thomas lediglich darauf hinweisen, dass er bei der Frage D oder CH nicht nur die Rente sondern auch die KV im Blick behalten soll, weil es da Unterschiede gibt, je nach dem ob er sich hier oder dort krankenversichert. Mit Ihrer Vermutung, dass der KSC in Baden spielt liegen Sie nicht falsch.
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