Hallo Thoma,
ich denke, dass diese Fragestellung seriös niemand beantworten kann. Nicht hilfreich dürfte auch der Hinweis auf die Differenz von 200,00 € sein. Nach meinem Wissensstand wird in der Schweiz nämlich immer noch mit Schweizer Franken entlohnt! Im übrigen ist in der deutschen Rentenversicherung nicht der Nettolohn sondern der Bruttolohn beitragspflichtig. Deshalb kommt es u.a. darauf an, ob es sich um eine Nettolohnvereinbarung handelt. In dem Falle müsste dann sogar eine besondere Hochrechnung erfolgen. Da ich nicht erkennen kann, ob Sie nun ein Angebot in der Schweiz und in Deutschland haben zwischen denen Sie auswählen können erlaube ich mir den Hinweis auf das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen. Mein Rat: Nehmen Sie Kontakt mit einer der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträger auf, schildern dort den gesamten Sachverhalt und lassen sich entsprechend beraten.
Ihnen ein schönes Wochenende.