Hallo Helmut H. Häberle,
wenn Sie in Österreich arbeiten, werden Sie in das österreichische Rentenversicherungssystem einzahlen. Sie werden dann im Alter zwei von einander unabhängige Renten beziehen, die eine aus Deutschland und die andere aus Österreich. Über die Voraussetzungen der Rentenleistungen aus Österreich lassen Sie sich bitte später vom dortigen Rentenversicherungsträger informieren.
Ihre Anwartschaften über die deutsche Renten bleiben Ihnen erhalten, Sie haben (vermutlich) die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Bitte lassen Sie sich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Renteninformation mit Versicherungsverlauf zu schicken und informieren ihn auch schriftlich über die neue Anschrift im Ausland. Dann werden Sie Ihre Informationen auch in Zukunft von Ihrem deutschen Träger weiter erhalten.