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Experten-Antwort

Arbeiten in Österreich

von Helmut H. Häberle11.06.2018 | 16:29
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3 Antworten

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ich plane beruflich nach Österreich umzuziehen, vermutlich dauerhaft. was macht für mich am meisten Sinn? - Rentenbeiträge in D freiwillig weiterbezahlen? - gibt es dafür ein zeitliches Limit? - muss ich in Österreich in die österreichische Rentenversicherung einzahlen? - wie lange muss ich mindestens in Ö einzahlen, um eine Rente aus Ö zu erhalten? - (wieviel) verliere ich durch diese Aktion? ich habe noch 7 Jahre bis zur Rente... Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut H. Häberle,

wenn Sie in Österreich arbeiten, werden Sie in das österreichische Rentenversicherungssystem einzahlen. Sie werden dann im Alter zwei von einander unabhängige Renten beziehen, die eine aus Deutschland und die andere aus Österreich. Über die Voraussetzungen der Rentenleistungen aus Österreich lassen Sie sich bitte später vom dortigen Rentenversicherungsträger informieren.

Ihre Anwartschaften über die deutsche Renten bleiben Ihnen erhalten, Sie haben (vermutlich) die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Bitte lassen Sie sich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Renteninformation mit Versicherungsverlauf zu schicken und informieren ihn auch schriftlich über die neue Anschrift im Ausland. Dann werden Sie Ihre Informationen auch in Zukunft von Ihrem deutschen Träger weiter erhalten.

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2 Antworten

suchenwiam 12.06.2018 | 14:40
7 Jahre könnte arg knapp werden: "Die früher als „Wartezeit“ bezeichnete Mindestversicherungszeit beträgt für eine Alterspension 180 Versicherungsmonate, von denen mindestens 84 aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben sein müssen." https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pensionsgesetz - also kurz, 15 Jahre Mindestversicherungszeit.
Tante Charlieam 13.06.2018 | 11:15
Österreich und Deutschlang gehören zur EU. Somit werden die in diesen beiden Staaten erworbenen Beitragszeiten zusammengezählt für die Erfüllung der Wartezeit im jeweiligen Land. Die Zahlung erfolgt jedoch dann einzeln von den beiden Ländern. Zuständig für das Abkommen Österreich-Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in München. 089 6781 0 MfG
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