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Experten-Antwort

Arbeiten wo andere Urlaub machen in Europa

von holzmichel195415.06.2023 | 17:54
254 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zu diesem Thema fällt mir etwas Abweichenderes ein, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort: Mein Bruder lebt und arbeitet seit über 30 Jahren in Neuseeland. Zuvor hat er in die deutsche Rentenkasse eingezahlt. Er kommt in ca. zwei Jahren ins Rentenalter. Nach seiner Aussage wird eine eventuelle Rente, die er in Deutschland erhält, in Neuseeland voll auf die dortige Rente angerechnet. Fragen: 1. Ist dies richtig? 2. Könnte evtl. eine Auszahlung analog dem Artikel, der sich auf die EU und verschiedene aussereuropäische Länder bezieht, gemäß dem letzten Satz im Artikel in Frage kommen? Auch bei Anspruch auf eine Rente? Ich danke schon jetzt für eine Antwort. holzmichel1954

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo holzmichel1954,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht ausländischer Sozialversicherungssysteme zu beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an den zuständigen neuseeländischen Sozialleistungsträger zu wenden.

Zur Zahlung einer deutschen Rente ins Ausland finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/International/Umzug_Ausland.html#

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Kein Abkommenam 15.06.2023 | 18:59
Sie werden hier wohl keine Antwort zum neuseeländischen Rentenrecht erhalten. Es besteht auch kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Neuseeland. Da müssen Sie sich direkt beim neuseeländischen Rententräger erkundigen.
Eventuell?am 16.06.2023 | 16:14
die Deutsche Rente, so lange wie möglich aufschieben. !
Rente DRV nicht beantragen!am 17.06.2023 | 15:01
im Moment, ist es wohl so, dass wenn die Deutsche Rente beantragt wird diese angerechnet u alles gemindert wird. Man kann doch auch die Deutsche Rente nicht beantragen ? und dadurch weitere Rentensteigerung erzielen.! Bis dieses olle Konstrukt in Neuseeland geändert wird. Bestrebungen laufen doch dazu. Also, keine deutsche Rente beantragen, kein Abzug, sondern Steigerung, bis zur Änderung
Glauben hilft nicht immeram 17.06.2023 | 16:44
Und Sie glauben, dass diese „olle Konstrukt“ noch zu Lebzeiten des Versicherten geändert wird? Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
ja, das Denke ich!am 17.06.2023 | 22:22
auf jeden fall, mit der Nichtbeantragung der Deutschen Rente ! hat er wenn er 65 Jahre alt ist etwa 5 Jahre! Zeit gewonnen. Es erhöht seine Rente massiv und er hat keine Abzüge von Neuseeland. Dann, kann er, wenn sich nichts ändert, seinen Wohnsitz verlegen und als Tourist in Neuseeland leben, mit den gesetzlichen Fristen! Wenn sich es ändert, es gibt diese Bestrebungen, dann läuft es gut, sonst muss er halt voll TRICKSEN !! Dies ist wenigstens ein Vorschlag ! Capi
so ähnlicham 18.06.2023 | 16:56
verhalten sich Australier, welcher in großer Zahl als Gastarbeiter in Neuseeland arbeiten. Warum die DRV bei dem lausigen Abzug der Kürzung der Rente mitmacht, wundert mich nicht. Die Neuseeländer, lassen sich so, Ihre Rente indirekt von der DRV bezahlen. Der doofe Deutsche Michel lässt grüssen !
Deutsche Rentenversicherung
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