Hallo Thomas, ich denke, im Augenblick können Sie da selbst nicht viel erreichen. Möglicherweise hat sich das Ausfüllen des fehlenden Vordruckes auch durch die abschließende Entgeltmeldung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsende erledigt. Ich würde das bei der Sachbearbeitung der Rentenversicherung, bzw. deren weiteres Vorgehen, erfragen. Sofern Sie die kommende Zeit nicht mit eigenem Vermögen überbrücken können, bleibt Ihnen nur der Gang zum Jobcenter um dort Leistungen zur Überbrückung -ggf. auf Darlehensbasis- zu beantragen.