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Experten-Antwort

Arbeitgeber füllt Antrag G0515 nicht aus

von Thomas 29.09.2022 | 21:15
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4 Antworten

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Hallo! Am 31.08.2022 endete nach 24 Jahren mein Arbeitsverhältnis. Ich war nicht Krankgeschrieben. Am 01.09.2022 bin ich in die Reha gegangen. Den Antrag G0515 hatte ich schon vor der Reha beim Arbeitgeber eingereicht. Nach mehrmaligem Anfragen wurde der Antrag G0515 bis heute noch nicht an die Rentenversicherung geschickt. Inzwischen bin ich schon aus der Reha entlassen. Die Krankenkasse hat mich angeschrieben und wollte wissen wer nun die Beiträge zahlt. Die Rentenversicherung hat auch schon ein Schreiben an meinen ehemaligen Arbeitgeber geschickt mit der bitte den Antrag G0515 unbedingt zu Ihnen zu senden. Bis jetzt hat sich noch nichts getan. Wie soll ich weiter vorgehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas, ich denke, im Augenblick können Sie da selbst nicht viel erreichen. Möglicherweise hat sich das Ausfüllen des fehlenden Vordruckes auch durch die abschließende Entgeltmeldung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsende erledigt. Ich würde das bei der Sachbearbeitung der Rentenversicherung, bzw. deren weiteres Vorgehen, erfragen. Sofern Sie die kommende Zeit nicht mit eigenem Vermögen überbrücken können, bleibt Ihnen nur der Gang zum Jobcenter um dort Leistungen zur Überbrückung -ggf. auf Darlehensbasis- zu beantragen.

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3 Antworten

Abschlägeam 30.09.2022 | 02:20
Hallo Thomas, Antrag auf Übergangsgeld bei der DRV haben Sie anscheinend schon gestellt (deshalb G0515 für Arbeitgeber), sonst bitte dringend nachholen. Was sind Sie 'jetzt'? Arbeitsuchend > bei der Agentur für Arbeit gemeldet? Oder arbeitsunfähig aus Reha entlassen und seit Tag nach Reha krankgeschrieben (Bescheinigung AU liegt vor?) Was hat sich ansonsten im Rahmen der Reha ergeben? Sind Sie evtl. erwerbsgemindert/-gefährdet? Wurde eine LTA-Maßnahme (berufliche Wiedereingliederung empfohlen?) Falls noch nicht geschehen, melden Sie sich dringend (auch mit Krankschreibung) bei der Agentur für Arbeit und klären dort Ihre Ansprüche. Lassen Sie sich nicht abwimmeln ('kommen Sie wieder, wenn Sie gesund sind...', sondern bestehen Sie auf Beratung und Aufnahme Ihres Antrags - ob Sie tatsächlich Ansprüche haben, klärt sich dann) Denn einen Anspruch auf Krankengeld haben Sie vermutlich nicht, dafür hätten Sie bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig gewesen sein müssen > mit Krankenkasse klären. Ihr geringstes Problem dürfte im Moment die Beitragszahlung der Krankenkassenbeiträge sein (bei Anspruch auf Übergangsgeld bezahlt dieses die DRV für die Rehazeit und die kümmert sich ja bereits, dass sie die notwendigen Unterlagen vom Arbeitgeber erhält), bei Anspruch auf ALG1 würde dann davon die KV-Beiträge bezahlt. Also ist es vordringlich, sich darum zu kümmern, welche Ansprüche auf 'Entgeltsersatzleistungen' Sie jetzt haben. Ob Sie weiteren Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV hätten... hängt auch mit davon ab, was die Reha meinte (s.o.). Hierzu lassen Sie sich bitte dringend auch noch von Ihrer zuständigen DRV beraten. Viel Erfolg und alles Gute!
Thomas am 30.09.2022 | 09:29
Hallo! Danke für die Antwort. Ich bin am 28.09.2022 als Arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden.Ich bin nicht Krank geschrieben. Am 29.09.2022 habe ich mich dann gleich Arbeitslos gemeldet. Ich habe Anspruch für zwei Jahre auf Alg 1.Nun fehlt der Rentenversicherung der Antrag G0515 den mein ehemaliger Arbeitgeber leider nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht der RV zugesandt hat. Die RV kann nun nicht die höhe des mir zustehenden Übergangsgeld berechnen. Ich habe im Moment kein Einkommen. Habe am ersten jeden Monats laufende Kosten. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen damit mein ehemaliger Arbeitgeber den Antrag G0515 an die Rentenversicherung schickt. Was kann die Rentenversicherung tun um den Antrag G0515 zu bekommen.
Die Ideeam 30.09.2022 | 09:52
Drohen Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber mit „Putins Rache“ wenn er nicht sofort den Vordruck ausfüllt.
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