Hallo Lisa1957,
da die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet, sollten Sie sich mit Ihrem Problem an Ihre zuständige Krankenkasse wenden.
Bei dieser können Sie gegebenenfalls auch die Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung