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Experten-Antwort

Arbeitgeber möchte das ich Kündigung schreibe

von Martina Henning20.02.2017 | 13:49
1825 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, mein Rentenbescheid ist mit voller Erwerbsminderungsrente gekommen, rückwirkend zum 1.6.2015. Bin aber schon 21 Monate im Krankenstand, jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses schreibe zum 31.Mai 2015 was soll ich bitte tun? Danke für Info´s

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina Henning,

der geschilderte Sachverhalt betrifft eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hierzu keinen konkreten Tipp geben können. Wie ??? bereits geschrieben hat, lassen Sie sich am besten arbeitsrechtlich beraten (z. B. Betriebsrat oder ggf. Rechtsanwalt).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Martina Henning,

beziehen Sie sich mir Ihrer Anfrage zum Löschen auf einen bestimmten Beitrag oder den gesamten Thread?

Freundliche Grüße aus der Redaktion

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8 Antworten

???am 20.02.2017 | 14:04
Haben Sie eine Rente auf Zeit oder auf Dauer bekommen? Sollte es sich um eine Zeitrente handeln, würde ich nicht kündigen. Schließlich könnte es ja passieren, dass es mit der Rentenverlängerung mal nicht wie erwartet klappt. Wurde Ihnen eine Dauerrente bewilligt, stellt sich die Frage, ob Sie durch Ihre Kündigung evtl. Ansprüche auf eine Abfindung verlieren. Wenn Sie rückwirkend kündigen (soweit das überhaupt zulässig ist), werden Sie keine Urlaubsabfindung mehr bekommen. Ich würde mich an einen Arbeitsrechtler (Gewerkschaft, Betriebsrat ...) wenden und beraten lassen.
Herz1952am 20.02.2017 | 13:57
Schreiben Sie doch die Kündigung oder, wenn sie es nicht wollen, schreiben Sie halt keine.
marta258am 20.02.2017 | 14:03
Hallo, nicht kündigen, wenn es keine unbefristete Rente ist. MfG Marta
Martina Henningam 20.02.2017 | 15:16
Danke
Schorscham 20.02.2017 | 15:22
Sie müssen nicht selbst kündigen, schon gar nicht rückwirkend. Allerdings wird Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus demnächst so oder so als beendet betrachten, sofern keine tarifvertragliche Vereinbarung dagegen spricht. Man sollte auch mal Verständnis für die Arbeitgeber aufbringen, die auch ein Recht auf Planungssicherheit haben. So lange Ihr Arbeitsplatz auf unbestimmte Zeit blockiert ist, kann er beispielsweise keine Ersatzarbeitskraft fest einstellen sondern höchstens befristet. Für Ihren "Nachfolger" ist so etwas auch nicht gerade angenehm. Wer keinen festen Arbeitsplatz hat, kann ebenfalls nicht längerfristig planen. Er bekommt z.B. keine Ratenkredite oder langfristige Leasing-Verträge. Wenn Sie es für unwahrscheinlich halten, dass Sie jemals wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren werden, wäre es nur fair, wenn Sie einen sauberen Schlussstrich ziehen und kündigen. Allerdings nicht rückwirkend! MfG
Martina Henningam 20.02.2017 | 15:32
wie kann man das hier komplett löschen
Herz1952am 20.02.2017 | 15:37
Drücke Sie gleichzeitig folgende Tasten an Ihrer Tastatur: Strg, *, F5, P
Herz1952am 20.02.2017 | 17:56
Hallo Martina Henning, in Ergänzung zum Beitrag von Schorsch möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden kann, wenn Sie aufgrund Ihrer Gesundheit, das Vertragsverhältnis nicht mehr erfüllen können. ("Wichtiger Grund") Keinesfalls selbst kündigen. Dies könnte im Falle eines Falles wohl von der Arbeitsagentur negativ ausgelegt werden, wenn Sie sich wieder um Stelle bemühen müssen. Allerdings halt ich eine solche Einstellung der Arbeitsagentur für sehr, sehr unwahrscheinlich, weil die Eigenkündigung auch als wichtiger Grund gewertet werden müsste. Selbst eine Wiedereinstellungszusage hat keine Bedeutung, wenn betrieblich Gründe dagegen sprechen sollten, bzw. hat nur "moralische" Bedeutung, aber keine Rechtswirkung. Die Kündigung durch den Arbeitgeber wäre allerdings die wirklich sauberste Lösung. Ein Tarif-oder Arbeitsvertrag ändert auch nichts an dieser Möglichkeit. Wenn sich Ihr Arbeitgeber damit nicht auskennt, muss er eben jemanden, der sich damit auskennt. Viele Firmen gehören ja einem Arbeitgeberverband oder einer Innung an und haben die Möglichkeit solche Fragen kostenlos mit den Anwälten zu klären. Falls Ihr Arbeitgeber Sie auffordern würde, eine rückwirkende Kündigung zu schreiben, wäre dies sogar eine Straftat seitens des AG, zumindest, wenn er Sie aus irgendeinem Grund dazu nötigen würde. Das wird er aber auch nicht tun. Sie können Ihn sogar selbst "aufklären".
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