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Arbeitgeberbeitrag zur GRV steuerpflichtig??

von Cerres12.05.2009 | 11:35
1007 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage die mich brennend interessiert. Wenn der Arbeitgeber einen hohen Beitrag in die GRV zahlt mit dem Zweck "Ausgleichszahlung zur Rentenminderung". Sind diese Zahlungen dann steuerpflichtig und wenn ja in vollem Umfang? Denn soweit ich weiss sind diese Zahlungen ja als Betriebsausgaben geltend zu machen und wenn ich etwas geltend mache muss ich es doch vorher versteuern, oder etwa doch nicht??? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. MfG Cerres

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gleichwohl sich Ihre Begründung für eine Steuerpflicht m.E. schlüssig wäre, ist dies in der Tat leider jedoch nicht das passende Forum für diese Frage.

Ich bitte Sie daher, sich diesbezüglich direkt mit dem Finanzamt, einem Steuerberater oder evtl. einem Lohnsteuerhilfe- verein in Verbindung zu setzen.

3 Antworten

Falsches Forumam 12.05.2009 | 11:53
Da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, können hier selbstverständlich keine steuerrechtlichen Fragen geklärt werden. Dafür ist natürlich das Finanzamt oder ein Steuerberater zuständig.
Reseam 12.05.2009 | 16:11
Hallo, diese Beiträge nach § 187a SGB VI sind gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), wie viele Sozialleistungen.
Schiko.am 13.05.2009 | 16:43
Sie haben ja schon richtig ge- antwortet. Hoffe, Sie sind mir nicht böse. Beitragszahlungen gleich welcher Art haben nichts mit Progressionsvorbehalt zu tun. Dieser Begriff gilt für die Ge- währung von Lohnersatzlei- stungen. MfG.
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