Die Entscheidung, ob eine Umwandlung von Bruttoentgeltbestandteilen auch über den 31.12.2008 noch möglich ist, ist derzeit noch nicht getroffen worden. Leider ist auch noch nicht abzusehen, in welche Richtung diese Entscheidung gehen wird.
Ob sich in diesem Zusammenhang auch noch etwas bei der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung ändern wird, ist in diesem Zusmmenhang ebenso unklar.