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Experten-Antwort

Arbeitnehmer nachversichern

von Margit11.04.2019 | 19:54
82 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ich habe eine Firma gekauft, die ihrerseits bereits mehrere Firmen aufgekauft hat. Eine dieser Firmen hat in 1998-2002 einen Arbeitnehmer beschäftigt, der angeblich nicht zur Kranken-/Sozialversicherung gemeldet wurde. Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. In 2018 wurden dem Arbeitnehmer Arbeitszeiten schriftlich bestätigt. Meine Frage: Bin ich verpflichtet, den Arbeitnehmer nachträglich anzu melden, wenn ja, mit welchen Kosten habe ich zu rechnen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2019 | 13:30

Hallo Margit,

Pflichtbeiträge können nach § 197 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur wirksam gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist.

In Ihrem Fall liegt der Zeitraum, für den keine Beiträge gezahlt wurden, mehr als 4 Kalenderjahre zurück. Daher ist in der Regel die Verjährung eingetreten, so dass eine Zahlung nicht mehr möglich ist.

3 Antworten

Wirrwarram 11.04.2019 | 20:00
Wer hat denn in welcher Form 2018 die Arbeitszeiten bestätigt?
Punktam 12.04.2019 | 19:39
Es geht doch "nur" um die Meldung, oder? Dann entstehen auch keine Kosten. Wenn jedoch auch keine Beiträge gezahlt wurden, dann wird es problematisch: Nicht gemeldet + nichts gezahlt = Schwarzarbeit -> 30-jährige Verjährung
Margitam 29.04.2019 | 08:10
Hallo es geht darum, dass eine von mir 2018 gekaufte Firma 2017 dem Arbeitnehmer Arbeitszeiten in der Zeit von 1998-2002 bestätigt hat, gleichzeitig aber diese Zeiten der Krankenkasse nicht gemeldet und auch angefallene Beiträge nicht bezahlt hat. Das will ich erledigen,- ich will nachmelden und bezahlen. Nach Auskunft des Prüfdienstes ist das problemlos möglich. Es scheint derzeit ja klar zu sein, dass ich nach Ablauf von 4 Jahren zur Zahlung nicht gezwungen werden kann. Trotzdem machen mir evtl. 30 Jahre Nachforderungsmöglichkeit Kopfschmerzen. Ebenso, ob evtl Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.
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