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Experten-Antwort

Arbeitsagentur oder Jobcenter nach Ablehnung der Weiterbewilligung nötig?

von Ingo12.12.2017 | 15:46
528 Ansichten
5 Antworten

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Hallo liebes Forum, meine 1. Weiterbewilligung wurde abgelehnt, und "vorsorglicher Widerspruch" eingereicht. Meine Frau arbeitet Vollzeit, verdient über den Satz, und ich komme nach Ablauf der Rente in die Familienversicherung. Nur zum Amt möchte ich aufgrund meiner Krankheit ungern gehen. Wenn ich mich also nicht ALG1 oder ALG2 melde, entstehen mir dadurch irgendwo Nachteile? Und wenn ich durch die Höhle der Löwen muss, würde ich gerne wissen, ob wieder das Jobcenter (vor Eintritt der Rente) zuständig ist? Bitte nur Antworten mit tatsächlichen wissen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht sollten Sie sich arbeitslos melden (als sogenannter Nichtleistungsbezieher meines Wissens bei der Agentur für Arbeit). Damit werden Ihnen - wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - Anrechnungszeiten anerkannt. Wenn Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen wird, könnten diese Anrechnungszeiten u. a. für einen späteren EM-Rentenanspruch wichtig sein.

Auch Zeiten einer Erkrankung können grundsätzlich als Anrechnungszeiten gewertet werden. Wenn Sie Ihre letzte versicherte Beschäftigung allerdings schon vor mehr als 3 Jahren beendet haben, besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht mehr. Um Ihnen einen zuverlässigen Rat geben zu können, ist ein Blick in Ihr Versicherungskonto erforderlich. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich von Ihrem zuständigen RV-Träger beraten zu lassen.

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4 Antworten

Fortitude one am 12.12.2017 | 16:24
Hallo Ingo, Sie schreiben ja selbst,dass Sie vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderungsrente vom Jobcenter betreut wurden. Dann ist die AfA (ALG1) nicht für Sie zuständig. Vielleicht wird ja Ihrem Widerspruch statt gegeben und dem Weitergewährungsantrag steht nichts mehr im Wege. Da Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht zum Amt können, würde ich an Ihrer Stelle mich weiter krank schreiben lassen. Nur wenn Sie regelmäßig Ihre Ärzte konsultieren, sind die Chancen besser. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Silviaam 12.12.2017 | 17:14
Sie sollten sich bis zur Abklärung des Widerspruchs etc. auf jedenfall wieder durchgängig arbeitsunfähig schreiben lassen, damit Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch weiter erhalten bleiben! Dazu unbedingt sich auch sozialrechtlich beraten lassen. Gruß Silvia
Adventszeitam 12.12.2017 | 19:42
Sie sollten sich bis zur Abklärung des Widerspruchs etc. auf jedenfall wieder durchgängig arbeitsunfähig schreiben lassen....
Sofern Arbeitsunfähigkeit besteht. Und das entscheidet immer noch der Arzt und nicht der Patient. MfG
Silvia würde den Patienten entscheiden lassen. Alles andere wäre ja nicht sozial oder? Schließlich steht Weihnachten vor der Tür.
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