Aus meiner Sicht sollten Sie sich arbeitslos melden (als sogenannter Nichtleistungsbezieher meines Wissens bei der Agentur für Arbeit). Damit werden Ihnen - wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - Anrechnungszeiten anerkannt. Wenn Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen wird, könnten diese Anrechnungszeiten u. a. für einen späteren EM-Rentenanspruch wichtig sein.
Auch Zeiten einer Erkrankung können grundsätzlich als Anrechnungszeiten gewertet werden. Wenn Sie Ihre letzte versicherte Beschäftigung allerdings schon vor mehr als 3 Jahren beendet haben, besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht mehr. Um Ihnen einen zuverlässigen Rat geben zu können, ist ein Blick in Ihr Versicherungskonto erforderlich. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich von Ihrem zuständigen RV-Träger beraten zu lassen.