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Experten-Antwort

Arbeitsamt will nicht zahlen

von Klaus Meyer28.09.2019 | 11:58
633 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo es geht um folgendes. Ich bekomme im Moment kein Geld. Kurze Vorgeschichte bin schon ausgesteuert also kein Krankengeld mehr. Bin dann zum Arbeitsamt wollte die Nahtlosigkeitsregelung. in Anspruch nehmen. Wurde nach Aktenlage abgelehnt. Die Frau sagt, ich würde nur Arbeitslosengeld bekommen wenn ich unterschreibe ich wäre arbeitsfähig. Obwohl ich es schon in diesem Zeitraum nicht wahr. Und es werden nur pro forma. Aus Verzweiflung habe ich unterschrieben großer Fehler. Jetzt bekam ich von der Rentenversicherung eine Reha, danach müsste ich mich ja beim Arbeitsamt wieder melden. (Nicht arbeitsfähig entlassen weniger wie 3 Stunden) Beim Arbeitsamt wieder gemeldet um weiterhin Arbeitslosengeld zu bekommen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung es wäre kein Budget mehr da, für eine neue Beurteilung. Da sich ja die Sachlage geändert hatte und ich ja nicht arbeitsfähig bin. Wieder wurde mir vorgeschlagen ich soll unterschreiben dass ich arbeitsfähig bin dann würde ich das Arbeitslosengeld wiederbekommen. Der Mann meinte die Rentenversicherung wurde das ja gar nicht mitbekommen. Aber diesmal ohne mich keine Unterschrift geleistet. Mir wird jetzt das Arbeitslosengeld verweigert, mit der Begründung. Die Nahtlosigkeitsregelung wird nicht anerkannt berufen sich auf dem Gutachten vor knapp einem Jahr. Da wäre ich ja noch arbeitsfähig gewesen. Und für ein neues Gutachten bzw. Bewertung wäre kein Budget mehr da somit würde ich kein Geld bekommen. Kann sich das Arbeitsamt einfach so aus der Sache ziehen? Wenn sich innerhalb von einem Jahr die Sachlage doch geändert hat können die doch nicht einfach das alte Gutachten nehmen und sich da drauf beruhen. Obwohl ja ein neues Gutachten mit nicht arbeitsfähig ausgestellt wurde von der Reha. Es kann doch nicht sein das ich kein Geld mehr bekomme ,weil kein Budget mehr da ist um ein neues Gutachten zu erstellen bzw. zu kontrollieren von mir aus auch nach Aktenlage. Ist das überhaupt rechtens?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Meyer,

leider können wir Ihnen bezüglich eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht weiterhelfen, hier ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Rezzoam 28.09.2019 | 12:07
Da sind Sie hier im falschen Forum! Es gibt andere Foren die Ihnen da besser helfen können.
Unsinnam 28.09.2019 | 12:12
Wieso wenden Sie sich bezüglich der Zahlung von Arbeitslosengeld an ein Forum der Rentenversicherung? Hier dürfen Sie keine Expertenantwort erwarten!
Schadeam 28.09.2019 | 13:08
1) Das ist ein Rentenforum in dem Sie Probleme mit dem Arbeitsamt nicht klären können. 2) Können Sie nun arbeiten oder nicht? Wenn ja, ist doch alles kein Problem. Wenn nein, was soll das Arbeitsamt dann mit einem machen, der sagt dass er nicht arbeiten kann? 3) Wenn Sie nichts arbeiten können sollten Sie in erster Linie Rente beantragen. 4) Vielleicht ist das alles auch nur eine Story und / oder wichtige Teilaspekte wurden von Ihnen gar nicht erwähnt - gerade an Wochenenden sind hier im Forum jede Menge Künstler mit Horrorgeschichten unterwegs.
Klaus Meyeram 28.09.2019 | 13:53
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Da haben Sie vollkommen recht, mein Fehler es hier zu versuchen. Aber sie haben nicht alles gelesen um einen Ratschlag geben zu können. Die Nahtlosigkeitsregelung dafür ist das Arbeitsamt zuständig. Und kann man beantragen wenn man vorher die Rente beantragt hat. Also hatte schon was mit der Rentenversicherung zu tun. Aber in diesem Fall gehts natürlich mehr um das Arbeitsamt. Und somit mein Fehler es hier zu probieren sorry.
Nicoam 28.09.2019 | 13:39
Stellen Sie sich doch mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung. Das Restleistungsvermögen muss dann von der Afa überprüft werden. Budget hin oder her. Ohne das Sie sich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen bekommen Sie auch kein ALG 1. Sie stehen ja dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung. Vielleicht mal zum Einlesen (allgemeine Info): https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/document… https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/document… Ansonsten das elo-forum nutzen.
Tippsam 29.09.2019 | 11:06
Ich würde ihnen empfehlen trotzdem schonmal falls sie keine Leistungen bekommen , ALG 2 etc zu beantragen zwecks Miete etc und auch das sie versichert sind
Deutsche Rentenversicherung
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