Hallo Belinda R.,
ob Sie eine (erneute) Erwerbsminderungsrente erhalten kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Diese individuelle Einschätzung trifft die Rentenversicherung, wenn dort ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt oder sich diese Beurteilung aus dem Entlassbericht einer zuvor durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation (ggf. nach weiteren Ermittlungen) ergibt.
Da nicht bekannt ist, ob Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (volle oder teilweise Erwerbsminderung) erhalten werden, kann auch keine Aussage zu Hinzuverdienstgrenzen getroffen werden.
Sollten Sie von der Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V dazu aufgefordert worden sein, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Rentenversicherung zu stellen, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen, da ansonsten gegebenenfalls leistungsrechtliche Konsequenzen seitens der Krankenkasse drohen. Die Rentenversicherung kann erst dann entscheiden, wie es weitergeht und wird sie dann informieren.
Sollte es zu einer Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag kommen, beraten Sie die zuständigen Kollegen gerne in allen Fragen zum Hinzuverdienst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung