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Experten-Antwort

Arbeitsaufnahme während der EMR, freiberuflich

von Belinda R. 08.04.2021 | 13:28
127 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, derzeit befinde ich mich im Krankengeld aufgrund einer kptbs und nach meiner Einschätzung kann ich nicht mehr auf den normalen Arbeitsmarkt zurückkehren! Ich leide u. a. an schweren Panikattacken, Dissoziation und verlasse kaum das Haus. Für die Zukunft kann ich mir vorstellen, von zu Hause aus online Geld zu verdienen! Das wäre eine Möglichkeit, um meine Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten. Noch ist es aber eine Idee, ein Strohhalm. Nun hat die Krankenkasse mich zur Reha aufgefordert! Evtl. wird es nicht dazu kommen, da der Arzt dies nicht befürwortet. Ich gehe davon aus, dass dies nach der Einschränkung des Dispositionsrechts in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Auch wenn ich mit einem evtl. Onlineverdienst tatsächlich mit 1 bis 2 Std Arbeitszeit auskommen kann, kann das Einkommen aber die Einkommensgrenze weit überschreiten. Was würde dann passieren? Und ist es wahr, dass ich wegen derselben Krankheit nicht ein zweites Mal EMR bekommen kann? Bitte nicht falsch verstehen! Auch wenn ich derzeit wirklich nicht arbeitsfähig bin, kann ich den Gedanken von Rente abhängig zu sein, kaum ertragen. Ich bin deshalb regelrecht depressiv und suche nach Alternativen! MfG Belinda

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2021 | 14:16

Hallo Belinda R.,

ob Sie eine (erneute) Erwerbsminderungsrente erhalten kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Diese individuelle Einschätzung trifft die Rentenversicherung, wenn dort ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt oder sich diese Beurteilung aus dem Entlassbericht einer zuvor durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation (ggf. nach weiteren Ermittlungen) ergibt.

Da nicht bekannt ist, ob Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (volle oder teilweise Erwerbsminderung) erhalten werden, kann auch keine Aussage zu Hinzuverdienstgrenzen getroffen werden.

Sollten Sie von der Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V dazu aufgefordert worden sein, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Rentenversicherung zu stellen, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen, da ansonsten gegebenenfalls leistungsrechtliche Konsequenzen seitens der Krankenkasse drohen. Die Rentenversicherung kann erst dann entscheiden, wie es weitergeht und wird sie dann informieren.

Sollte es zu einer Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag kommen, beraten Sie die zuständigen Kollegen gerne in allen Fragen zum Hinzuverdienst.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lolam 08.04.2021 | 13:40
Bauen Sie mal bitte kleinere Luftschlösser. Sie beziehen Krankengeld, sonst ist nichts anderes Wie Ihres Plans verwirklicht. Weder haben Sie einen Rehaantrag gestellt, noch wurde der bewilligt, noch wurde Ihnen durch Ihren Arzt Rehaunfähigkeit bescheinigt, noch wurde der Antrag in einen EM Rentenantrag umgewandelt, noch wurde die volle EM festgestellt, noch haben Sie sich einen Job gesucht der eine ausschließliche Heimarbeit ermöglicht und das auch noch für 2 h am Tag oder verfügen wohl über solche Spezialkenntnisse, dass sich Arbeitgeber um Sie reißen und Ihnen ein sich verlockendes Heimarbeitsangebot unterbreiten oder sprechen Sie von den unseriösen verdienen Sie 5.000€ einfach von zuhause angeboten? Wie auch immer, fangen Sie erstmal an zu laufen bevor Sie den Mediallenschrank für Olympia in Auftrag geben. Was Sie persönlich glauben zu sein und ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Verwendung mehr finden hat keinerlei Auswirkungen auf die tatsächlichen Feststellungen. Stellen Sie erstmal Ihren Rehaantrag und wenn dann in über einem Jahr vielleicht doch eine volle EM herauskommt, ja dann...
Belinda R. am 08.04.2021 | 15:07
@lol Natürlich habe ich nach Aufforderung einen Rehaantrag gestellt und natürlich liegt auch die Bescheinigung des Arztes über Rehaunfähigkeit vor! Warum sonst sollte ich das schreiben? Ob Sie meinen Wunsch, von zu Hause aus, zu arbeiten, nun als Luftschloss bezeichnen, bleibt Ihnen überlassen. Nie hat jemand behauptet, über Nacht reich zu werden! Aber tatsächlich kann es vorkommen, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, auch bei 2 Stunden täglich! Ob Sie das glauben, bleibt Ihnen überlassen und spielt für meine Frage keine Rolle! Was ist verkehrt daran, zukunftsorientiert nach Lösungen zu suchen und sich bestmöglich zu informieren? Niemand hat behauptet, dass es am Ende gelingt! @ Expertenantwort Vielen Dank für Ihre Hilfe und die sachliche Antwort! Mein Anliegen war, Fehler im Vorfeld zu vermeiden, aber es wird wohl so sein, dass man es nur allgemein beantworten kann! Danke trotzdem!
Schadeam 08.04.2021 | 15:53
Angenommen Sie bekommen die Rente weil Sie voll erwerbsgemindert sind, müssen Sie jede (!) Beschäftigung oder Selbständigkeit anzeigen. Den Zeitaufwand bei "Selbstständigkeiten daheim" kann ohnehin keiner prüfen so gesehen gibt es dann halt die volle Rente solange der jährliche Gewinn unter 6300 Euro bleibt. Liegt der Gewinn über dieser Grenze wird die Rente gekürzt oder entfällt. Theoretisch könnte ein selbständiger (voll erwerbsgeminderter) Rentner wöchentlich 50 Stunden "vor sich hin werkeln" ist er aber so erfolglos dass er keinen Gewinn erzielt. Dann könnte ihm die DRV kaum nachweisen dass er 50 Stunden arbeitet und folglich kaum erwerbsgemindert sein kann - aber das ist doch momentan alles "Schnee von übermorgen" solange noch nicht mal ein Rentenantrag gestellt ist.
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