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Experten-Antwort

Arbeitsbegin, daher kein Interesse mehr an eine ambulante Reha

von Katharina23.09.2022 | 09:14
143 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallöchen! Ich bin seit Sommer letztem Jahr krankgeschrieben. Ich werde ab 01.11.2022 wieder meine Arbeit aufnehmen. Vor einiger Zeit zwang mich die Krankenkasse eine Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Die wurde schnell bewilligt. Ich dachte, ich bekomme zeitnah einen Platz. Dem ist nicht so. Ich kann nun meine Reha am 07.11.2022 antreten. Da ich allerdings ab 01.11. wieder arbeite, möchte ich dem Arbeitgeber es nicht zumuten, dass ich wieder 3 Wochen weg bin. Außerdem habe ich noch jede Menge Urlaubstage, die ich nehmen muss. Daher meine Frage. Kann ich die ambulante Reha ablehnen? Ich bin zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr im Krankengeld, da ich ja wieder am Arbeiten bin. Oder muss ich die Reha machen, obwohl ich wieder voll am Arbeitsleben teilnehme? Liebe Grüße Kathy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

sofern Sie nicht mehr im Krankengeldbezug stehen und Ihr Leistungsvermögen auch wieder vollständig hergestellt ist, müssen Sie die bewilligte Rehabilitation nicht durchführen. Bitte teilen Sie dem Rentenversicherungsträger dies zeitnah mit, damit die Klinik den Termin anderweitig vergeben kann. Ggf. klären Sie die Absage zuvor aber noch mit der zuständigen Krankenkasse, da eine Aufforderung zur Antragstellung vorlag. Die Bewilligung ist bei einer ganztägig ambulanten Maßnahme drei Monate gültig. Eventuell ist es ratsam lediglich den vereinbarten Aufnahmetermin abzusagen, nicht jedoch die Maßnahme an sich. Sofern Sie im Verlauf der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit merken, dass Sie zur vollständigen Wiederherstellung des Leistungsvermögens doch eine medizinische Maßnahme benötigen, können Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbaren. Sofern Sie aber voll einsatzfähig sind und kein Interesse mehr an der Leistung haben, können Sie diese natürlich absagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Danaam 23.09.2022 | 10:57
Also ich kann mich dem nur anschließen. Nach langem Krankengeldbezug wieder ins Arbeitsleben ist nicht immer einfach und oft merkt man dann doch das es nicht so klappt. Ich würde die Reha daher nur verschieben und nicht absagen.
Deutsche Rentenversicherung
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