Hallo Katharina,
sofern Sie nicht mehr im Krankengeldbezug stehen und Ihr Leistungsvermögen auch wieder vollständig hergestellt ist, müssen Sie die bewilligte Rehabilitation nicht durchführen. Bitte teilen Sie dem Rentenversicherungsträger dies zeitnah mit, damit die Klinik den Termin anderweitig vergeben kann. Ggf. klären Sie die Absage zuvor aber noch mit der zuständigen Krankenkasse, da eine Aufforderung zur Antragstellung vorlag. Die Bewilligung ist bei einer ganztägig ambulanten Maßnahme drei Monate gültig. Eventuell ist es ratsam lediglich den vereinbarten Aufnahmetermin abzusagen, nicht jedoch die Maßnahme an sich. Sofern Sie im Verlauf der Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit merken, dass Sie zur vollständigen Wiederherstellung des Leistungsvermögens doch eine medizinische Maßnahme benötigen, können Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbaren. Sofern Sie aber voll einsatzfähig sind und kein Interesse mehr an der Leistung haben, können Sie diese natürlich absagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung