Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitseinkommen EM Rente Kürzung

von Job30.10.2018 | 16:17
110 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich werde bald wine kleine Tätigkeit beginnen, die monatl. mit 1.000 € brutto vergütet wird (2,75 Std.). Ich beziehe eine Rente in Höhe von 1.180 € brutto und muss wohl mit einer Kürzung von 190€ Brutto rechnen (40% pro Euro mehr als 525€). 1) ist meine Rechnung richtig? 2) was passiert mit meiner Rentenkürzung, wenn ich in einem Monat unbezahlten Urlaub nehme oder weniger Geld bekomme (aufgrund von Minderstunden?)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.11.2018 | 08:58

Hallo Job,

im Prinzip sind die Ausführungen von KSC schon ziemlich umfassend.

Einen kleinen Zusatz hätte ich dazu noch:

Grundsätzlich wird Ihr prognostizierter Jahresverdienst für die Hinzuverdienstanrechnung als Grundlage verwendet, also ein im voraus geschätzter Verdienst. Sollte sich im Laufe des Jahres dieser prognostizierte Verdienst erheblich ändern -z.B. Verlust der Beschäftigung, gravierende Verdienstschwankungen-, dann kann auch unterjährig eine Einkommenskorrektur vorgenommen werden (§ 34/3e SGB VI). Allerdings müsste dann der neue Jahresverdienst um mindestens 10% vom bisher berücksichtigten Jahresverdienst abweichen.

Kleinere Abweichungen werden -wie von KSC beschrieben- über die Spitzabrechnung zum 01.07. des Folgejahres bereinigt.

3 Antworten

KSCam 30.10.2018 | 19:47
1) Ja die Rechnung ist richtig, wenn Ihr 1000 € Job am 01.01.2019 beginnt und Sie im Jahr 2019 genau 12000 € brutto verdiennen. Würden Sie den Job im November oder Dezember 2018 beginnen, würden Sie im Jahr 2018 noch die volle Rente bekommen, weil Sie dann im Jahr 2018 unter 6300 € Zuverdienst liegen. Für eine genaue Aussage ist die Sachverhaltsschilderung etwas zu dürftig, wir wissen ja auch nicht ob Sie bisher schon etwas zuverdient haben und seit wann Sie Rentner sind. 2) Würden Sie 2019 statt 12000 € nur 11000 € verdienen (z.B. weil Sie unvorhergesehen einen Monat nicht gearbeitet haben, würde nach Ablauf des Jahres festgestellt werden dass Sie 1000 € weniger verdienten als es prognostiziert war - dann würden Sie im Sommer 2020 im Rahmen der Spitzabrechnung 400 € zurückbekommen....alles kein Problem nach dem flexirentengesetz....:)
KSCam 30.10.2018 | 20:15
dann haben Sie die Kürzung bei der Rente erst ab Januar, weil Sie im November und Dezember 18 unter 6300 € liegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026