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Zur Experten-Antwort springenHallo Job,
im Prinzip sind die Ausführungen von KSC schon ziemlich umfassend.
Einen kleinen Zusatz hätte ich dazu noch:
Grundsätzlich wird Ihr prognostizierter Jahresverdienst für die Hinzuverdienstanrechnung als Grundlage verwendet, also ein im voraus geschätzter Verdienst. Sollte sich im Laufe des Jahres dieser prognostizierte Verdienst erheblich ändern -z.B. Verlust der Beschäftigung, gravierende Verdienstschwankungen-, dann kann auch unterjährig eine Einkommenskorrektur vorgenommen werden (§ 34/3e SGB VI). Allerdings müsste dann der neue Jahresverdienst um mindestens 10% vom bisher berücksichtigten Jahresverdienst abweichen.
Kleinere Abweichungen werden -wie von KSC beschrieben- über die Spitzabrechnung zum 01.07. des Folgejahres bereinigt.
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