Guten Tag Herr Stephan,
wenn die Mutter im Betrieb des Ehemanns sozialversicherungspflichtig angestellt ist, ist die Frage mit "nein" zu beantworten.
Die Frage ist auf eine "selbständige Tätigkeit" gerichtet. Dies gilt auch für Familienangehörige die im Betrieb des Ehepartners tätig sind, ohne angestellt zu sein.
Mit freundlichen Grüßen