Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitsende mit 58 - Regelaltersrente mit 65 o. Abschlag - was kann ich einzahlen?

von Matteo M.28.10.2018 | 08:54
194 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich möchte mit 58 J. aufhören zu arbeiten und noch für 3 J. einzahlen, damit ich die 45 RJ voll bekomme. Dann lebe ich die weiteren 4 J. von meinem Ersparten und mit 65 J. beantrage ich die (abschlagsfreie) Rente. Wie viel kann ich nachzahlen und wie viel Rente werde ich weniger bekommen? Tatsächlich doch nur für die nicht eingezahlten 4 J., oder?

8 Antworten

****am 29.10.2018 | 10:54
Eine noch dümmere Entscheidung kann man kaum treffen, und erwarten Sie anschließend bitte kein Dankschreiben von der DRV und den Beitragszahlern für die Einzahlung und die 2 Jahre verschenkte Rente von 63 bis 65.
-am 29.10.2018 | 09:55
Hallo Matteo, Sie können die Höhe Ihrer freiwilligen Beiträge zwischen dem Mindestbeitrag (derzeit 83,70 €) und dem Höchstbeitrag (derzeit 1.209,00 €) selbst bestimmen. Wenn Sie anschließend 4 Jahre lang nicht in die Rentenversicherung einzahlen, ändern sich die bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften nicht. Negative Auswirkungen kann die 4-jährige Lücke allenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung haben, bei der Bewertung von beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten. Ob und wie sich das ggf. auswirkt, kann nur bei Kenntnis Ihres Versicherungsverlauf bzw. bei einer Probeberechnung beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten zu lassen.
InezMariaam 30.10.2018 | 07:05
An ****: Wieso 2 J. verschenkte Rente? Ich kann dann - mit 65 J. - abschlagsfrei gehen, das ist doch wohl ein gutes Argument!!! Ob ich die Einzahlungen machen werde, hängt natürlich davon ab, wie viel ich dafür an Rente mehr bekommen werde, das ist ja klar.
-am 30.10.2018 | 07:37
Hallo InezMaria, der User @**** wollte auf seine Art darauf hinweisen, dass Matteo M. bereits mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte anstatt mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen kann. Er kann also bereits 2 Jahre vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen und müsste dabei auch keine 3 Jahre lang freiwillige Beiträge zahlen. Allerdings würde Matteo die vorgezogene Altersrente dann nicht abschlagsfrei erhalten, sondern müsste einen Abschlag zwischen 12 % (Jahrgang 1960) und 14,4 % (ab Jahrgang 1964) hinnehmen. Ob sich das "lohnt", muss Matteo für sich entscheiden...
santanderam 30.10.2018 | 08:31
Wie sind sie in der Zeit der nichttätigkeit krankenversichert ?
****am 30.10.2018 | 12:22
Angenommen sie haben nach Aufgabe der Arbeit mit 58 einen Rentenanspruch von 1300.- Euro, sind Jahrgang 1960, dann hätten sie ab dem 63 Lj. einen Rentenanspruch von 1300.- minus 12% = 1144.- Brutto. Monate Rentenbezug vom 63 bis zum 65 Lj. = 24 Monate X 1144,- = 27456.- Euro ohne Rentenanpassung. Sie wollen also auf ca. 27500.- Euro Brutto verzichten um dann ab dem 65 Lj monatlich 156.-Euro mehr zu haben. Sie müssten die Rente ab 65 mindestens 15 Jahre lang beziehen nur um die nicht in Anspruch genommene Rente von 27500.- auszugleichen. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung bei Männern von 79 J und Frauen von ca. 83 Jahren wird das schwierig. Noch schlechter sieht die Berechnung aus wenn sie bis zum 65 lj. freiwillig in der GKV oder Privat krankenversichert sind, dann müssen sie nämlich zu den 27500.- noch die KV/PV+ Zusatzbeiträge dazu rechnen.
W*lfgangam 30.10.2018 | 22:35
Zitat von **** anzeigen
Ergänzend: dazu kommen auch noch die aufzuholenden mind. 3000 EUR aus der freiw. Beitragszahlung, um überhaupt die 45 Jahre zu erreichen - bei daraus resultierendem 'Rentenplus' von lediglich rd. 14 EUR mtl. ...und den 'schlechteren' Steuerfreibetragssatz nicht zu vergessen. Verschiebung des frühestmöglichen Rentenbeginns bei Abschlag, über diesen langen Zeitraum, ohne annähernd vergleichbare Einkünfte aus Beschäftigung/Tätigkeit ...@Matteo M.: willkommen, Sie wären wohl bundesweit der Erste, der das verwirklicht und auf eine Laufzeit/Lebenszeit von 85+ rechnet, um bis dahin lediglich sein Kapital/Rentenverzicht wieder auf dem Konto zu haben. Immerhin, der Heimaufenthalt dann kann mit ein paar mehr EUR finanziert werden/Angehörige werden entlastet ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026