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Zur Experten-Antwort springenHallo Martin N.,
ja, das Formular R230 wird benötigt.
Sie können die Bescheinigung gemeinsam mit dem Rentenantrag (ca. drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn) einreichen.
Weil es in den wenigsten Fällen so eindeutig ist! Und, weil die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der jeweiligen Altersrente ist!Und ja, der R230 ist auch notwendig, wenn der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibt!Öhm...nein? Wenn klar ist, dass die Beschäftigung geringfügig ist, wozu sollte ich mir dann Extraarbeit aufbürgen?
Der w. schreibt wieder totalen Unfug! Das weiss doch jetzt schon JEDER !!!!!Sofern bei erwartetem Arbeitsverdienst ab Rentenbeginn die Minijobgrenze nicht überschritten wird, gibt es ja nicht mal eine Verpflichtung bei laufender/vorgezogener Altersrente der DRV eine Mitteilung machen zu müssenWo haben Sie das denn her?!? Das zählt zu den Mitteilungspflichten, die ein jeder Rentner und Rentenantragsteller einer Rente vor der Regelaltersgrenze hat!!! Und ja, der R230 ist auch notwendig, wenn der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibt! Dann machen sie irgendwas falsch! wenn man die Regelaltersrente beantragt, wird die Frage nach dem Hinzuverdienst im eAntrag ausgeblendet! Und auch im Papierantrag wird man an der Frage vorbeigeführt.
Hallo W., danke für die nette Aufmunterung, Spaß ist, wenn man trotzdem lacht - schmunzel ! Mfg. ChristinaUND wieso setzt sich dann bei einer Mitteilung über die Aufnahme eines Minijobs die große Maschine der DRV BUNDHallo Schilas Mama, machen Sie dazu nie eine Mitteilung, und unterlassen Sie beim nächsten (;-)) Altersrentenantrag die Bejahung der Frage, dass Sie Arbeitsentgelt (auf Minijob-Basis) ab Rentenbeginn erwarten. Alles wenig Trost, wenn Sie einen totalen Sachbearbeiter-Idioten/In an Ihrer Akte haben ...da hilft nur eine massive Beschwerde/besser Widerspruch einlegen, dann geht die Idiotie aufwärts durch die Gremien/die Leiter rauf - und erreicht dann vielleicht/sicher Sachverstand, der das ganze stoppt. Gruß w.
Hallo ICH ...fällt es Ihnen so schwer, die 450 EUR als zulässige Hinzuverdienstgrenze zu identifizieren, möglicherweise sogar aus mehreren zusammengerechneten Minijobs? (Schiko, wärmse mal Ihren Abakus an;-)) 'Berater' in kommunalen Einrichtungen leben natürlich noch auf dem Baum und schicken die Anträge via Brieftaube ab ... Ich nehme für mich in Anspruch, schädlichen von unschädlichem Hinzuverdienst trennen zu können und den Aufwand für einen Antrag _für alle Beteiligten_ so gering wie möglich zu halten - vielleicht sollte ich da für Ihre Rate eine Ausnahme machen ...und das Genöle des Antragstellers direkt an Sie weiterleiten, weil sein R230-erstellender Steuerberater 'ne Spitztour um die Welt macht und SIE nicht in der Lage sind, wegen 200 EUR-Gartenarbeit den Rentenbescheid auf den Weg zu bringen *g Gruß w. ...dass es 'Problemfälle' gibt, verkenne ich nicht. Um die geht es hier aber nicht - bis ein SB aus einem einfachen Fall einen Problemfall macht ...Öhm...nein? Wenn klar ist, dass die Beschäftigung geringfügig ist, wozu sollte ich mir dann Extraarbeit aufbürgen?Weil es in den wenigsten Fällen so eindeutig ist! Und, weil die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der jeweiligen Altersrente ist!
ja, das Formular R230 wird benötigt./quote]Nachgefragt: für welchen Zweck eigentlich?...interessant, wie mit einer simplen Nachfrage seitens DRV-Online 'umgegangen' wird - oder ist das schon auf dem internen ToDo-Zettel als erl. abgehakt worden/'was kümmert mich der weitere Online-Scheiß von gestern' ? Gruß w. an Red.: Wie sieht es aus mit einem Voting *) auf Beiträge à la z. B. http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/(...) *) ich erwarte dazu wirklich keine Antwort – macht nur noch mehr Mühe, als den derzeitigen Sleep-Modus zu verlassen ;-) Als Attraktivitätssteigerung für Alle – nunja, wo steht der Anbieter/Forum mit seiner Plattform ./. Interessen der (finanzierenden) DRV ??
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