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Experten-Antwort

Arbeitsentgelt ab Rentenbeginn R230

von Martin N.25.06.2015 | 12:15
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, möchte ab 01/2016 in Rente gehen und dann noch aushilfsweise als Busfahrer weiter tätig sein unter 450 €. Muss ich dann auch das Formular R230 einreichen, obwohl Verdienst unter 450 € liegt? Wenn ja, macht es Sinn, diese Bescheinigung schon jetzt vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen oder besser zeitnah? Die Weiterbeschäftigung steht schon fest, es wurde aber noch kein Vertrag unterschrieben. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2015 | 13:24

Hallo Martin N.,

ja, das Formular R230 wird benötigt.

Sie können die Bescheinigung gemeinsam mit dem Rentenantrag (ca. drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn) einreichen.

11 Antworten

W*lfgangam 25.06.2015 | 19:23
Nachgefragt: für welchen Zweck eigentlich? Sofern bei erwartetem Arbeitsverdienst ab Rentenbeginn die Minijobgrenze nicht überschritten wird, gibt es ja nicht mal eine Verpflichtung bei laufender/vorgezogener Altersrente *) der DRV eine Mitteilung machen zu müssen (die Verquickung mit einer möglichen Hinterbliebenenrente klammere ich hier aus, zumal die Mitteilungspflicht dann aus dieser Rentenart kommt). *) Selbst bei einer Regelaltersrente wird via eAntrag auf den R230 verwiesen ... Gruß w. ...den R230 erspare ich den Versicherten regelmäßig, sofern nicht eine Teilrente vor der Regelaltersgrenze angestrebt wird – dafür brauchte ich nur 2 Finger heben, dann wären alle Fälle der letzten 30 Jahre aufgezählt.
Schilas Mamaam 25.06.2015 | 20:15
R0230 - scheint das Allerwichtigste für die DRV Bund in Stralsund zu sein. Jedenfalls hatte ich Drama ohne Ende. Ich beziehe seit 01.02.2015 Alresrente für besonders langjährig Versicherte. Schon bei Antragstellung wurde auf dieses wichtige Formular hingewiesen, wenn es nicht vorliegt, gibt es keine Rente. Also habe ich eine Fehlmeldung gemacht, da ich bei meinem Arbeitgeber (30 Km entfernt ) nicht weiterarbeiten wollte. LEIDER - hat DIES die Sachbearbeiterin nicht begriffen - DAS kann gar nicht sein, ALLe arbeiten doch weiter - sie wollen uns wohl betrügen. UND dieses Spiel geht immer so weiter. Zwei Minijobs habe ich aufgeben müssen, da bei Tätigkeit auf Abruf der Verdienst nicht vorab gemeldet werden kann. NEIN - es muss eben unbedingt das Formblatt - Rente und Hinzuverdienst- sein. Arbeitsvertrag nicht erwünscht. Deswegen hatte ich Streß mit dem Arbeitgeber - vielen Dank liebe DRV Bund. Aus meiner Sicht ist wohl manchen Mitarbeitern in Stralsund nicht bekannt - was ein Minijob ist. Ganz ehrlich - seitdem ich Rentner bin, habe ich mit der DRV Bund mehr Streß als ich als Verantwortliche im Bereich Rechnungswesen und Controlling eines Unternehmens je hatte. Wie oft ich noch mitteilen soll, dass ich nicht selbstständig bin - na warten wir es mal ab. Jetzte habe ich wieder einen neuen Minijob. Ich bin gespannt, was jetzt wieder passiert. Im Chat mit der DRV sagte man mir, wahrscheinlich hat die Sachbearbeiterin Angst, ich könne zu viel verdienen und außerdem hätte ich den Minijob gar nicht melden müssen. UND wieso setzt sich dann bei einer Mitteilung über die Aufnahme eines Minijobs die große Maschine der DRV BUND in Gange ? Seinen verdienten Ruhestand geniesen ist etwas anderes !
W*lfgangam 25.06.2015 | 23:02
Hallo Schilas Mama, machen Sie dazu nie eine Mitteilung, und unterlassen Sie beim nächsten (;-)) Altersrentenantrag die Bejahung der Frage, dass Sie Arbeitsentgelt (auf Minijob-Basis) ab Rentenbeginn erwarten. Alles wenig Trost, wenn Sie einen totalen Sachbearbeiter-Idioten/In an Ihrer Akte haben ...da hilft nur eine massive Beschwerde/besser Widerspruch einlegen, dann geht die Idiotie aufwärts durch die Gremien/die Leiter rauf - und erreicht dann vielleicht/sicher Sachverstand, der das ganze stoppt. Gruß w.
Die Farbe Schwarzam 26.06.2015 | 07:26
Öhm...nein? Wenn klar ist, dass die Beschäftigung geringfügig ist, wozu sollte ich mir dann Extraarbeit aufbürgen?
ICHam 26.06.2015 | 07:14
Wo haben Sie das denn her?!? Das zählt zu den Mitteilungspflichten, die ein jeder Rentner und Rentenantragsteller einer Rente vor der Regelaltersgrenze hat!!! Und ja, der R230 ist auch notwendig, wenn der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibt! Dann machen sie irgendwas falsch! wenn man die Regelaltersrente beantragt, wird die Frage nach dem Hinzuverdienst im eAntrag ausgeblendet! Und auch im Papierantrag wird man an der Frage vorbeigeführt.
ICHam 26.06.2015 | 07:30
Was sind das für Arbeitgeber, die Streß machen, weil sie EINEN Zettel ausfüllen sollen?!? Ich kann nicht verstehen, wo das Problem liegen soll, wenn der Arbeitgeber auf dem R230 bescheinigt, dass der Hinzuverdienst max. 450 Euro betragen wird... Bei zwei MiniJobs wird die Sache schon schwieriger... denn, wenn beide MiniJobs zusammen über die 450 Euro kommen... dann gibt's nicht nur ein Problem für die Hinzuverdienstgrenze, sondern auch bei der sozialrechtlichen Beurteilung der MiniJobs (Sozialversicherungspflicht etc.) Wenn sie wüssten, wie vielen Rentnern die DRV hinterher rennen muss, weil sie die überzahlten Rentenbeträge zurückfordern muss?!? Das stimmt definitiv NICHT! Schauen Sie mal in Ihren Rentenbescheid unter der Rubrik "Mitteilungspflichten"!
ICHam 26.06.2015 | 07:33
Und ja, der R230 ist auch notwendig, wenn der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibt!
Öhm...nein? Wenn klar ist, dass die Beschäftigung geringfügig ist, wozu sollte ich mir dann Extraarbeit aufbürgen?
Weil es in den wenigsten Fällen so eindeutig ist! Und, weil die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der jeweiligen Altersrente ist!
Gackiam 26.06.2015 | 17:46
Zitat von ICH anzeigen
Sofern bei erwartetem Arbeitsverdienst ab Rentenbeginn die Minijobgrenze nicht überschritten wird, gibt es ja nicht mal eine Verpflichtung bei laufender/vorgezogener Altersrente der DRV eine Mitteilung machen zu müssen
Wo haben Sie das denn her?!? Das zählt zu den Mitteilungspflichten, die ein jeder Rentner und Rentenantragsteller einer Rente vor der Regelaltersgrenze hat!!! Und ja, der R230 ist auch notwendig, wenn der Hinzuverdienst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bleibt! Dann machen sie irgendwas falsch! wenn man die Regelaltersrente beantragt, wird die Frage nach dem Hinzuverdienst im eAntrag ausgeblendet! Und auch im Papierantrag wird man an der Frage vorbeigeführt.
Der w. schreibt wieder totalen Unfug! Das weiss doch jetzt schon JEDER !!!!!
Schilas Mamaam 26.06.2015 | 18:43
Zitat von W*lfgang anzeigen
UND wieso setzt sich dann bei einer Mitteilung über die Aufnahme eines Minijobs die große Maschine der DRV BUND
Hallo Schilas Mama, machen Sie dazu nie eine Mitteilung, und unterlassen Sie beim nächsten (;-)) Altersrentenantrag die Bejahung der Frage, dass Sie Arbeitsentgelt (auf Minijob-Basis) ab Rentenbeginn erwarten. Alles wenig Trost, wenn Sie einen totalen Sachbearbeiter-Idioten/In an Ihrer Akte haben ...da hilft nur eine massive Beschwerde/besser Widerspruch einlegen, dann geht die Idiotie aufwärts durch die Gremien/die Leiter rauf - und erreicht dann vielleicht/sicher Sachverstand, der das ganze stoppt. Gruß w.
Hallo W., danke für die nette Aufmunterung, Spaß ist, wenn man trotzdem lacht - schmunzel ! Mfg. Christina
W*lfgangam 26.06.2015 | 19:24
Öhm...nein? Wenn klar ist, dass die Beschäftigung geringfügig ist, wozu sollte ich mir dann Extraarbeit aufbürgen?
Weil es in den wenigsten Fällen so eindeutig ist! Und, weil die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der jeweiligen Altersrente ist!
Hallo ICH ...fällt es Ihnen so schwer, die 450 EUR als zulässige Hinzuverdienstgrenze zu identifizieren, möglicherweise sogar aus mehreren zusammengerechneten Minijobs? (Schiko, wärmse mal Ihren Abakus an;-)) 'Berater' in kommunalen Einrichtungen leben natürlich noch auf dem Baum und schicken die Anträge via Brieftaube ab ... Ich nehme für mich in Anspruch, schädlichen von unschädlichem Hinzuverdienst trennen zu können und den Aufwand für einen Antrag _für alle Beteiligten_ so gering wie möglich zu halten - vielleicht sollte ich da für Ihre Rate eine Ausnahme machen ...und das Genöle des Antragstellers direkt an Sie weiterleiten, weil sein R230-erstellender Steuerberater 'ne Spitztour um die Welt macht und SIE nicht in der Lage sind, wegen 200 EUR-Gartenarbeit den Rentenbescheid auf den Weg zu bringen *g Gruß w. ...dass es 'Problemfälle' gibt, verkenne ich nicht. Um die geht es hier aber nicht - bis ein SB aus einem einfachen Fall einen Problemfall macht ...
W*lfgangam 30.06.2015 | 23:32
ja, das Formular R230 wird benötigt./quote]Nachgefragt: für welchen Zweck eigentlich?
...interessant, wie mit einer simplen Nachfrage seitens DRV-Online 'umgegangen' wird - oder ist das schon auf dem internen ToDo-Zettel als erl. abgehakt worden/'was kümmert mich der weitere Online-Scheiß von gestern' ? Gruß w. an Red.: Wie sieht es aus mit einem Voting *) auf Beiträge à la z. B. http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/(...) *) ich erwarte dazu wirklich keine Antwort – macht nur noch mehr Mühe, als den derzeitigen Sleep-Modus zu verlassen ;-) Als Attraktivitätssteigerung für Alle – nunja, wo steht der Anbieter/Forum mit seiner Plattform ./. Interessen der (finanzierenden) DRV ??
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