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Experten-Antwort

Arbeitserprobung 3 Monate lang, besteht Anrecht auf Urlaub ?

von Paracelia03.07.2019 | 17:18
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5 Antworten

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Hallo Ich Habe LTA beantragt und habe eine 3 Monatlige Arbeitserprobung genehmigt bekommen. Die ich auch mit Freude angetreten bin, da ich Sie für wichtig halte für meine Berufliche Zukunft. Jetzt ist es so das der Zeitraum genau in die Sommerferien fällt und wir dort Urlaub geplant hatten. Das ich diesen nicht wie geplant machen kann versteht sich von selbst. Mir stellt sich die Frage ab mir zumindest ein paar Tage Urlaub zustehen in Zahlen 2-5 tage so das man ein Wochenende zur Familie fahren kann und was vom Partner und Kind hat. Nur für das Wochende ist sehr knapp da es ca 500 km gesamtfahrt sind. Oder kann man die Kosten als Fahrtgeld angeben, da es ein Dauerpaltz ( Wohnwagen ) ist. Die Maßnahme ist mir sehr Wichtig aber meine Familie auch weil sie mir immer Halt gegeben haben. Gruss Paracelia

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paracelia,

zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Arbeitserprobung bewilligt hat.

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4 Antworten

Paracelsusam 03.07.2019 | 23:03
Klären Sie das doch mit dem Arbeitgeber und/oder Ihrem Rehafachberater. Ich frage mich, warum Sie nicht auf die naheliegendste Möglichkeit kommen und sich lieber an ein Forum wenden. Hier kann doch nur spekuliert werden. Was soll Ihnen das bringen?
Paracelsusam 04.07.2019 | 13:19
Klären Sie das doch mit dem Arbeitgeber und/oder Ihrem Rehafachberater. Ich frage mich, warum Sie nicht auf die naheliegendste Möglichkeit kommen und sich lieber an ein Forum wenden. Hier kann doch nur spekuliert werden. Was soll Ihnen das bringen?
kann man auch etwas höflicher sagen!
Ach ja, warum antworten Sie dann nicht, statt hier klugzusch....! So Zeitgenossen wie Sie sind hier ganz sicher über. Im Übrigen scheinen Sie gar keine Höflichkeitsformen zu kennen, wie man Ihrem Statement entnehmen kann.
Paraceliaam 04.07.2019 | 16:02
Für diese Antwort bedanke ich mich jetzt nicht. Aber erkläre ihnen sehr gerne Gründe. Telefonisch hat man mir vor ca 1.5 Monaten gesagt das es kein Urlaub gibt. Aussage von dem Träger wo ich grade bin. Den Rehaberater fragen ist leider immer sehr schwierig wegen Erreichbarkeit. Habe mich an das Forum gewandt weil ich auf Erfahrungen gehofft habe. Damit ich den Träger darauf ansprechen kann und schon mal etwas sagen wir mal Fachwissen habe. (Fachwissen nicht ernst gemeint) Es ist halt kein schönes Gefühl ein nein gehört zu haben und nicht ein paar Tage mit der Familie zu haben. Jetzt noch die Lösung die sich ergeben hat aus andern Quellen die ich gelesen habe. Es besteht Anspruch auf Urlaub seid kurzen. Wann er gewährt wird in der Zeit ist aber ermessensache da die Schulung u.s.w im Vordergrund steht. 6 Tage sind es in meinen Fall. Nachdem ich jetzt mit den wissen nachgefragt habe hat man mir gesagt Das es Urlaub gibt und der aber am Ende der geplant ist. Und das es eventuell geht auch an andere Tage den Urlaub zu bekommen. Das wird grade geprüft. Grüss Paracelia
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