Hallo Paracelia,
zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Arbeitserprobung bewilligt hat.
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Hallo Paracelia,
zur Klärung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Arbeitserprobung bewilligt hat.
Ach ja, warum antworten Sie dann nicht, statt hier klugzusch....! So Zeitgenossen wie Sie sind hier ganz sicher über. Im Übrigen scheinen Sie gar keine Höflichkeitsformen zu kennen, wie man Ihrem Statement entnehmen kann.Klären Sie das doch mit dem Arbeitgeber und/oder Ihrem Rehafachberater. Ich frage mich, warum Sie nicht auf die naheliegendste Möglichkeit kommen und sich lieber an ein Forum wenden. Hier kann doch nur spekuliert werden. Was soll Ihnen das bringen?kann man auch etwas höflicher sagen!
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