Aus welchen Gründen die Krankenversicherung Ihnen aufgrund anderer bzw. neuer medizinischer Sachverhalte keine Krankengeldzahlung bewilligt, kann durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht beurteilt werden.
Wir sind als Rentenversicherungsträger auch nicht berechtigt im Rahmen dieses Forums zu Entscheidungen der Krankenversicherung Stellung zu nehmen.
Wir können Ihnen nur empfehlen, sich erneut mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Sofern Sie bereits einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung des Krankengeldanspruches erhalten haben, besteht die Möglichkeit hiergegen fristgerecht zu widersprechen.