Hallo Frau Müller,
grundsätzlich besteht bei einem Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier im Forum (ein paar Fragen zuvor) wird auf ein Urteil verwiesen, welches im Einzefall eine Bewilligung nach sich zog. Dies ist allerdings individuell zu betrachten und muss im Einzefall geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung