Können Sie, mit den entsprechenden Konsequenzen einer Sperre wegen Eigenkündigung.
Sinnvoller wäre es, mit Ihren Ärzten zu besprechen, wie die Ihre 'Gesundheit' beurteilen. Hier könnte eine 'krankeitsbedingte' Kündigung dann vor einer Sperre 'schützen' > informieren Sie sich hierzu ausführlich bei der Agentur für Arbeit!!
Oder ggfs. sind die gesundheitlichen Einschränkungen doch gravierend und Sie stellen einen Antrag auf EM-Rente (??), auch das mit den Ärzten besprechen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Einen Antrag auf EM-Rente können Sie 'jederzeit' stellen, sofern die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und die gesundheitlich notwendigen Einschränkungen 'vermutet' werden. Es ist dafür weder eine lange Krankschreibung noch eine Arbeitslosigkeit noch eine Arbeitszeitverkürzung notwendig.
Was ist im Oktober 2025? Haben Sie dann Ihr Regelrentenalter erreicht oder 'nur' das notwendige Alter für eine vorgezogene Altersrente? Mit oder ohne GdB >=50 (??).
Wenn Sie sich gesundheitlich nicht mehr in der Lage fühlen, kann auch zunächst eine AU (und der Bezug von Krankengeld) eine legitime Option sein, die Sie aber ebenfalls mit Ihren Ärzten besprechen müssen.
Nur weil Ihnen die Arbeit 'zu stressig' ist und Sie deshalb 'keinen Bock' mehr haben, reicht allerdings vermutlich nicht aus, die o.a. Möglichkeiten zu realisieren...
Klären Sie das also vorrangig mal mit Ihren Ärzten!