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Experten-Antwort

arbeitslos ab 63 Jahren

von Melitta16.03.2024 | 14:27
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich fühle mich nicht in der Lage, an meiner jetzigen Arbeitstelle noch bis Oktober 2025 zu arbeiten aufgrund von hohem Stress. Könnte ich jetzt kündigen und mich arbeitslos melden ?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen bereits erfüllen, ist das kein Problem.

Aufpassen müssen Sie, wenn Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchten. Hier zählen Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (also ALG I) in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.

Ist die Wartezeit von 45 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits erfüllt, ist der Bezug von ALG I bis zur Rente auch kein Problem.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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12 Antworten

-°-am 16.03.2024 | 14:29
Das hier ist ein Forum der Rentenversicherung zu Rentenfragen, nicht zu Fragen, ob Sie sich arbeitslos melden können.
Na klaram 16.03.2024 | 14:34
Ja, können Sie.
Mimimiam 16.03.2024 | 14:37
Wenn Sie 35 Jahre Anrechnungseit bei der DRV haben, könnten Sie auch in die vorgezogene Altersrente mit 63 gehen. Denn wer sich arbeitslos meldet, wird ja vielleicht auch vermittelt in so schöne Zeitarbeitsfirmen.
Klaroam 16.03.2024 | 15:05
Wenn sie selbst kündigen, gibt es eine ALG Sperre. Sie sind 63, das ist mit Sicherheit Ihr letzter Arbeitsplatz, ein Arbeitszeugnis kann Ihnen egal sein (checken sie das!). Arbeiten Sie sehr, sehr entspannt weiter und lassen Sie sich leistungsbedingt kündigen, wenn Sie gar nicht mehr wollen. Dann gibt es sogar noch eine gute Chance auf eine Abfindung und keine Sperre.
Der übliche "Klaro"-Unsinn zum Wochenendeam 16.03.2024 | 15:38
Zitat von Klaro anzeigenausblenden
Das mit "mit Sicherheit Ihr letzter Arbeitsplatz, ein Arbeitszeugnis kann Ihnen egal sein", ist natürlich totaler und gefährlicher Blödsinn. Zeitarbeitsfirmen stellen derzeit durchaus auch ältere Leute ein, wenn sie nicht gerade nicht mit dem Kopf unter dem Arm zur Tür reinkommen. Und das mit Abfindung kann man mit 63 Jahren auch weitgehend vergessen. So blöd ist kein Arbeitgeber, jemandem ohne Not noch Geld hinterher zu schmeißen. Längeres Blaumachen oder auch öfters echte AU macht ein Arbeitgeber auch nur begrenzt mit, er kann jederzeit den Medizinschen Dienst (MD) einschalten und dann hat man ruckzuck eine "Wunderheilung" nach Aktenlage auf dem Tisch. Und nach 6 Wochen AU am Stück macht die Krankenkasse i.d.r. dann sehrlott Druck wegen Krankengeld-Bezug, gerne auch inklusive Telefon-Drückerkolonnen. Gegen alles kann man sich natürlich juristisch zur Wehr setzen, aber angenehm und "sehr entspannt" ist das alles mit absoluter Sicherheit nicht, außer vielleicht für Masochisten :-) Sinnvoll wäre es, mit seinen Ärzten zu prüfen, ob man ggf. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollte.
Klaroam 16.03.2024 | 16:13
Zitat von Der übliche "Klaro"-Unsinn zum Wochenende anzeigenausblenden
Ich widerspreche diesem Kommentar in fast allen Punkten, die wesentlichen Punkte: Was soll an einem miesen Zeugnis gefährlich sein, wenn er mit 63 nicht mehr arbeiten will ? Ein Arbeitgeber wird einen leistungsbedingt kaum kündigen wollen, das ist richtig, deshalb kann er ja eine absolut ruhige Kugel schieben, zur Not sogar ein Kündigung provozieren. Ohne übermässiges Krankschreibungen.
Warum nicht?am 16.03.2024 | 16:34
Soll @Melitta doch kündigen und sich arbeitslos melden. Die Doofen sterben eben nicht aus!😂
Klaroam 16.03.2024 | 16:54
Abmahnung gehört ja zum Plan.. Einen leistungsbedingt zu kündigen ist sehr schwer, der Arbeitgeber kann durchaus gewillt sein, Geld dafür zu spendieren, das ganze abzukürzen. Wenn nicht, dann hat man nicht selbst gekündigt.. Bei den meisten scheitert diese Vorgehensweise zur Rente hin daran, dass sie sich halt ganz anders zum Unternehmen verhalten müssen, als ihnen 40 Jahre beigebracht wurde. Die kündigen selbst aus schlechtem Gewissen, dass sie ja nicht mehr bei dem Stress mithalten können... und tun dem AG einen Gefallen.
gut überlegenam 16.03.2024 | 18:56
Können Sie, mit den entsprechenden Konsequenzen einer Sperre wegen Eigenkündigung. Sinnvoller wäre es, mit Ihren Ärzten zu besprechen, wie die Ihre 'Gesundheit' beurteilen. Hier könnte eine 'krankeitsbedingte' Kündigung dann vor einer Sperre 'schützen' > informieren Sie sich hierzu ausführlich bei der Agentur für Arbeit!! Oder ggfs. sind die gesundheitlichen Einschränkungen doch gravierend und Sie stellen einen Antrag auf EM-Rente (??), auch das mit den Ärzten besprechen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Einen Antrag auf EM-Rente können Sie 'jederzeit' stellen, sofern die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und die gesundheitlich notwendigen Einschränkungen 'vermutet' werden. Es ist dafür weder eine lange Krankschreibung noch eine Arbeitslosigkeit noch eine Arbeitszeitverkürzung notwendig. Was ist im Oktober 2025? Haben Sie dann Ihr Regelrentenalter erreicht oder 'nur' das notwendige Alter für eine vorgezogene Altersrente? Mit oder ohne GdB >=50 (??). Wenn Sie sich gesundheitlich nicht mehr in der Lage fühlen, kann auch zunächst eine AU (und der Bezug von Krankengeld) eine legitime Option sein, die Sie aber ebenfalls mit Ihren Ärzten besprechen müssen. Nur weil Ihnen die Arbeit 'zu stressig' ist und Sie deshalb 'keinen Bock' mehr haben, reicht allerdings vermutlich nicht aus, die o.a. Möglichkeiten zu realisieren... Klären Sie das also vorrangig mal mit Ihren Ärzten!
Einfach nur schlimm Dein Gelaber.am 16.03.2024 | 22:13
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
gut überlegen schrieb

Können Sie, mit den entsprechenden Konsequenzen einer Sperre wegen Eigenkündigung.

Sinnvoller wäre es, mit Ihren Ärzten zu besprechen, wie die Ihre 'Gesundheit' beurteilen. Hier könnte eine 'krankeitsbedingte' Kündigung dann vor einer Sperre 'schützen' > informieren Sie sich hierzu ausführlich bei der Agentur für Arbeit!!

Oder ggfs. sind die gesundheitlichen Einschränkungen doch gravierend und Sie stellen einen Antrag auf EM-Rente (??), auch das mit den Ärzten besprechen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Einen Antrag auf EM-Rente können Sie 'jederzeit' stellen, sofern die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und die gesundheitlich notwendigen Einschränkungen 'vermutet' werden. Es ist dafür weder eine lange Krankschreibung noch eine Arbeitslosigkeit noch eine Arbeitszeitverkürzung notwendig.

Was ist im Oktober 2025? Haben Sie dann Ihr Regelrentenalter erreicht oder 'nur' das notwendige Alter für eine vorgezogene Altersrente? Mit oder ohne GdB >=50 (??).

Wenn Sie sich gesundheitlich nicht mehr in der Lage fühlen, kann auch zunächst eine AU (und der Bezug von Krankengeld) eine legitime Option sein, die Sie aber ebenfalls mit Ihren Ärzten besprechen müssen.

Nur weil Ihnen die Arbeit 'zu stressig' ist und Sie deshalb 'keinen Bock' mehr haben, reicht allerdings vermutlich nicht aus, die o.a. Möglichkeiten zu realisieren...

Klären Sie das also vorrangig mal mit Ihren Ärzten!

Gut, dass Dein überflüssiger Roman auch noch gekommen ist. Du bist doch schwer psychisch erkrankt. Dir wird jeder eine volle Erwerbsminderung attestieren.
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