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Arbeitslos - freiwillige RV?

von wussi24.08.2009 | 19:04
2170 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie kann ich freiwillig RV zahlen? Bin seit Mai 09 arbeitslos 56 Jahre, Schwerbehindert. Daher wohl so schnell keine Arbeit in Sicht. Okt. 2010 läuft Alg aus. Würde gerne eine vernünftige Rente erhalten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Unbekannt" schon schreibt sollten Sie ein individuelles Gespräch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe führen. Links auf dieser Webseite.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Mindestbeitrag von z. Zt. 79,60 EUR ist nur sinnvoll für die Aufrechterhaltung der EM. Eine andere Höhe ist nicht ratsam wg. er Rendite. Aber wie schon geschrieben ein individuelles Gespräch ist ratsam!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Nein, nach Ablauf des AloGeld 1 und kein Anspruch auf AloGeld 2 gibt es nur 2 Möglichkeiten: Freiwillige Versicherung oder dauernde Meldung bei der AfA. Aber das sollten Sie in einem Gespräch klären.

7 Antworten

Unbekanntam 24.08.2009 | 19:32
Hallo Wussi, gehen Sie bitte mal zur Beratungsstelle. Man könnte Ihnen hier alle tausenden Konstellationen aufzählen. Bringt aber Ihnen eh nix. Individuelle Beratung ist hier empfehlenswert.
Rentenkingam 24.08.2009 | 19:37
Was verstehen sie denn unter einer vernünftigen Rente???? Mit den freiwilligen Beiträgen jedenfalls könne sie Ihre Rente nur minimal aufbessern.Bei Zahlung des Mindestbeitrags von 79,60 Euro im Monat für 1 Jahr ergibt sich die wahnsinnige Steigerung von brutto 4,19 Euro monatl.Rente. Um die Rente vernünfitg zu steigern gibt es nur die Möglichkeit sich einen neuen Job zu suchen.Nur dann zahlen sie wieder Pflichtbeiträge, die auch zu einer merklichen Steigerung führen.
B´sonam 25.08.2009 | 08:13
Ob das ganze Sinn macht sei dahin gestellt, aber man kann seine Rente mit freiwilligen Beiträgen exakt genauso steigern wie mit Pflichtbeiträgen...
Rentenkingam 25.08.2009 | 08:23
Ja klar, man kann so eine Steigerung erreiche, bei knapp 60.000 Euro Einzahlung bis zum Rentenbeginn mit 63 z.B. Aber wie sie auch schon sagen, ob sich das lohnt.
Beitragam 25.08.2009 | 08:53
Während des Bezugs von ALG ist eine frw. Versicherung in der RV ohnehin ausgeschlossen, da das Arbeitsamt Beiträge zahlt. Falls anschließend kein ALG II gezahlt wird mangels Bedürftigkeit auf jeden Fall weiter lückenlos beim Arbeitsamt gemäß Vorgabe des AA melden. Dann entsteht keine Lücke. Konkret, 100% und individuelle Auskünfte in einer Beratungsstelle!!!
wussiam 25.08.2009 | 12:55
Danke! Ich bekomme kein Alg II. Zahlt das AA denn auch, nachdem das Alg abgelaufen ist?
Beitragam 25.08.2009 | 13:22
Das AA zahlt nur Beiträge, wenn auch ALG I oder II bezogen wird, sonst nicht. Bitte wenden Sie sich, um ganz sicher(e) Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem individuellen Versicherungsleben zu bekommen und genau über Sinn und Unsinn der Zahlung von frw. Beiträgen nach Wegfall ALG I informiert zu werden!!!! In der Regel ist die Zahlung unnötig und unsinnig, solange Sie sich direkt nach Wegfall weiter lückenlos arbeitslos melden. IN DER REGEL!!!! Konkret-> Beratunggsstelle!!!!
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