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Experten-Antwort

Arbeitslos mit 58 J. - zählt 24 monatiges ALG1 mit zur Wartezeit

von KHH21.07.2020 | 11:48
238 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, mit 58 Jahren (Jahrgang 1962) fehlen mir noch 35 Monate um die Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Beschäftigte, von 45 Jahren, zu erfüllen. Allerdings stehe durch Kündigung seitens des Arbeitgebers der Bezug von ALG I an - schlimmstenfalls für 24 Monate. Meine Frage: Werden diese 24 Monate in meinem Fall zur Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Beschäftigte anerkannt ? (denn bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn sind es in meinem Fall noch mindestens 5 Jahre (2025 mit Abschlag), bzw. 2027 dann ohne Abschlag. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen K.-H.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KHH,

für die 45 Jahre werden auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld berücksichtigt.

Besonderheiten gibt es nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

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3 Antworten

Magnus am 21.07.2020 | 13:21
In den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte - bei Ihnen also ??.??.2025 bis ??.??.2027 - werden Monate, in denen Sie nur Arbeitslosengeld beziehen, nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Außerhalb dieses 2-Jahreszeitraums zählt der Arbeitslosengeld-Bezug mit.
MBam 21.07.2020 | 13:21
Sehr geehrter Herr K.H.H., wenn Sie die ALtersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Ihrem Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten erreicht haben, dann zählt Arbeitslosengeld vor dem Alter 62 Jahren und 8 Monaten mit für die Wartezeit "45 Jahre". Aber ich frage mich, wie sie mit 58 Jahren dann nach 2 Jahren Arbeitslosengeld die Zeit vom 60. Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr überbrücken wollen ? Und dann noch weitere 20 Monate warten bis 64+8, nur damit dann eine abschlagsfreie Altersrente käme, rechnet sich auch erst nach zehn Jahren Rentenbezug: 20 Monate * (x*0,862) / X*0,138 = ca. 125 Monate Wovon leben Sie dann in den weiteren 20 Monaten. Wie wären Sie krankenversichert ohne Rentenbezug ? MfG MB
KHHam 21.07.2020 | 14:50
Herzlichen Dank für die prompten und fundierten Antworten. Verunsicherung war mneinerseits nach einem Beratungstermnin entstanden, bezüglich der Bewertung von ALG1-Bezug in "relativer" Nähe zum Renteneintritt. Selbstverständlich werde ich nach der Zeit eines hoffentlich nicht allzulangen Bezuges von ALG1 und dem Einstieg in die Rente (05.2025 mit Abschlag - 07.2027 ohne Abschlag) noch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen wollen & müssen. Nochmals besten Dank an das Forum/die Experten.
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