Grundsätzlich ist eine Altersrente für Versicherte ab Jahrgang 1955 frühestens mit 63 möglich. Sollte jedoch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% Grad der Behinderung vorliegen, ergibt sich je nach Jahrgang ein früherer Rentenbeginn (bei Jahrgang 1959 z.B. wäre dies 61 Jahre und 2 Monate).
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist vom Alter unabhängig.
Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Termin auf einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.