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Experten-Antwort

Arbeitslos mit 58 ohne Ausschicht auf neuen Arbeitsplatz

von Monika26.06.2018 | 18:02
1343 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ich wollte wissen gibt es eine Möglichkeit mit fast 59 früher Rente zu bekommen.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist eine Altersrente für Versicherte ab Jahrgang 1955 frühestens mit 63 möglich. Sollte jedoch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% Grad der Behinderung vorliegen, ergibt sich je nach Jahrgang ein früherer Rentenbeginn (bei Jahrgang 1959 z.B. wäre dies 61 Jahre und 2 Monate).

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist vom Alter unabhängig.

Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Termin auf einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist eine Altersrente für Versicherte ab Jahrgang 1955 frühestens mit 63 möglich. Sollte jedoch eine Schwerbehinderung von mindestens 50% Grad der Behinderung vorliegen, ergibt sich je nach Jahrgang ein früherer Rentenbeginn (bei Jahrgang 1959 z.B. wäre dies 61 Jahre und 2 Monate).

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist vom Alter unabhängig.

Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Termin auf einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 27.06.2018 | 09:04
Ab 63 ist eine Altersrente möglich, wenn die Wartezeit von 35 Jahren für diese Rentenart erfüllt ist. Vorher ist nur eine Erwerbsmnderungsrente möglich, dafür müssen Sie aber nicht arbeitslos sein, sondern erwerbsgemindert, also unfähig, länger als 6 Stunden einer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen. Bis vor einigen Jahren gab es die Rente wegen Arbeitslosigkeit, das hätte bei Ihnen gepasst (arbeitslos bis 60, dann Rente), aber diese Rentenart gibt es nicht mehr. Versuchen Sie, die kommenden fünf Jahre noch mit Arbeitsamt/Jobs über die Bühne zu bringen, dann können Sie Rente beantragen. Toi, toi, toi!
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