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arbeitslos mit 60

von werner16.06.2008 | 23:48
1544 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo ich bin m. jahrgang 5,48 ich habe die moeglichkeit mit abfindung arbeitslos zu werden meine frage:was waere der fruehestmoegliche termin zum renteneintritt wegen arbeitslosigkeit ich bin seit 1962 berufstaetig schwerbehinderung liegt nicht vor bei einhaltung der kuendigungsfrist wuerde die arbeitslosigkeit dezember 08 eintreten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die user HLRT67 und Wolfgang haben Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben.

4 Antworten

HLRT67am 17.06.2008 | 08:07
Für Sie wäre die Altersrente nach Alo/ATZ mit 62 Jahren und 5 Monaten sowie 9,3% Abschlag möglich - was hinsichtlich des Alo-Gelds zu beachten ist (Sperrzeit; Ruhenszeiten) bitte beim Arbeitgeber erfragen
michael h.am 17.06.2008 | 08:21
hallo HLRT67, wie kommen Sie auf 62 Jahre + 5 Monate und warum nur 9,3%? Meinen Sie hier die rente für langjährig Versicherte?
JoJoam 17.06.2008 | 08:50
die Antwort von HLRT67 ist korrekt. Die Anhebung ist aus der Anlage 19 zum SGB VI ersichtlich. JoJo
Wolfgangam 17.06.2008 | 09:04
Hallo Michael, die Anhebung der Altersgrenze (frühestmöglicher Beginn) für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit wird schrittweise von 60 auf 63 für die Jahrgänge 1946 - 1948 angehoben. 01.1946 60 + 1 02.1946 60 + 2 ... 11.1948 62 + 11 12.1948 63 Bei Werner (05.48 = 62 + 5) ergibt sich so ein vorgezogener Beginn um 31 Monate vor 65 (65 ist auch weiterhin der ungekürzte Beginn bei dieser Altersrente), 31 * 0,3 =9,3 % Abschlag. Rentenbeginn 01.11.2010 möglich. Die Alo (2 Jahre ab 12.2008) wird bis 30.11.2010 laufen, so das er auch zum 01.12.2010 in Rente gehen kann, bei 9,0 % Abschlag. Gruß w.
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