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arbeitslos mit 60

von werner16.06.2008 | 23:48
1544 Ansichten
5 Antworten

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hallo ich bin m. jahrgang 5,48 ich habe die moeglichkeit mit abfindung arbeitslos zu werden meine frage:was waere der fruehestmoegliche termin zum renteneintritt wegen arbeitslosigkeit ich bin seit 1962 berufstaetig schwerbehinderung liegt nicht vor bei einhaltung der kuendigungsfrist wuerde die arbeitslosigkeit dezember 08 eintreten

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.06.2008 | 13:02

Die user HLRT67 und Wolfgang haben Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben.

4 Antworten

HLRT67am 17.06.2008 | 08:07
Für Sie wäre die Altersrente nach Alo/ATZ mit 62 Jahren und 5 Monaten sowie 9,3% Abschlag möglich - was hinsichtlich des Alo-Gelds zu beachten ist (Sperrzeit; Ruhenszeiten) bitte beim Arbeitgeber erfragen
michael h.am 17.06.2008 | 08:21
hallo HLRT67, wie kommen Sie auf 62 Jahre + 5 Monate und warum nur 9,3%? Meinen Sie hier die rente für langjährig Versicherte?
JoJoam 17.06.2008 | 08:50
die Antwort von HLRT67 ist korrekt. Die Anhebung ist aus der Anlage 19 zum SGB VI ersichtlich. JoJo
Wolfgangam 17.06.2008 | 09:04
Hallo Michael, die Anhebung der Altersgrenze (frühestmöglicher Beginn) für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit wird schrittweise von 60 auf 63 für die Jahrgänge 1946 - 1948 angehoben. 01.1946 60 + 1 02.1946 60 + 2 ... 11.1948 62 + 11 12.1948 63 Bei Werner (05.48 = 62 + 5) ergibt sich so ein vorgezogener Beginn um 31 Monate vor 65 (65 ist auch weiterhin der ungekürzte Beginn bei dieser Altersrente), 31 * 0,3 =9,3 % Abschlag. Rentenbeginn 01.11.2010 möglich. Die Alo (2 Jahre ab 12.2008) wird bis 30.11.2010 laufen, so das er auch zum 01.12.2010 in Rente gehen kann, bei 9,0 % Abschlag. Gruß w.
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