Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitslos mit 61 Jahren / 45 Jahre voll

von Peter Roggen09.02.2020 | 16:10
1197 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Meine Mutter wurde am 11.10.1958 geboren und hat Ende März 2020 ihre 45 Jahre Einzahlung in die Rentenversicherung voll. Soweit ich weiß müsste Sie bis Ende 2021 arbeiten,um vorzeitig ohne Abzüge in den Ruhestand gehen zu können,richtig? Aktuell sieht es allerdings ganz danach aus,dass sie im Mai ihren Arbeitsplatz verliert.(das Unternehmen wird aufgegeben) Nun meine Frage:Sollte meine Mutter bis Ende 2021 arbeitssuchend bleiben,hat sie hierdurch finanzielle Nachteile?Sie zahlt ja in diesem Zeitraum selber nicht mehr in die Rentenkasse ein. Andersherum gefragt. Wenn Sie nach Erfüllung der 45 Jahre noch weiter einzahlen würde,würden diese Zahlungen auch noch angerechnet? Danke für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Roggen,

meine Vorredner haben schon weitestgehend korrekt geantwortet. In der ersten Antwort von "Heilo" hat sich nur ein kleiner Zahlendreher eingeschlichen, hier müsste es nicht 1922, sondern 2022 heißen.

Im vorliegenden Fall kann eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst ab 11/2022 beansprucht werden, da sich für diese Rente das Lebensalter schrittweise erhöht und für das Geburtsjahr 1958 ein Alter von 64 Jahren maßgebend ist. Diese Voraussetzung muss auch erfüllt werden, wenn bereits die 45 Jahre für die Wartezeit vorliegen. Zu den für die Wartezeit maßgebenden Zeiten wird auf die Antwort von "siehe hier" verwiesen.

Bei der Rentenberechnung werden alle rentenrechtlichen Zeiten - auch die nach Erfüllung der 45 Jahre für die Wartezeit - berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Heiloam 09.02.2020 | 18:37
Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur Geburtsjahrgänge bis 1952. Danach erhöht sich das Rentenalter schrittweise auf 65 Jahre. Ihre Mutter mit Geburtsjahrgang 1958 könnte nach 45 Beitragsjahren frühestens Ende 1922 die abschlagsfreie Rente erhalten. In der Rentenauskunft ihrer Mutter ist das unter dem Punkt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nachzulesen.
Peter Roggenam 09.02.2020 | 20:34
Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie noch etwas zur Arbeitslosigkeit sagen?
Siehe hieram 09.02.2020 | 21:38
Wenn das Unternehmen, in dem Ihre Frau zzt. noch arbeitet, die Tätigkeit vollständig aufgibt, sollte Ihre Frau auch die Zeiten angerechnet bekommen, in der sie nach der Kündigung ALG I erhält. Siehe im letzten Satz des zitierten Textes. Quelle: Zahlen und Tabellen 2020 der DRV (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… "Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen bei Rentenbeginn ab 1.7.2014: • Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, hierzu zählen auch die in § 55 Abs. 2 SGB VI genannten Zeiten • Zuschlagsmonate aus einer geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (Minijob) • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung • Ersatzzeiten • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbständigen Tätigkeit vorhanden sind; hierzu zählen auch die in § 55 Abs. 2 SGB VI genannten Zeiten • Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld, Eingliederungshilfe, Altersübergangsgeld, Leistungen bei Krankheit (Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld) oder Übergangsgeld, des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld sowie von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers) Nicht dazu zählen vor allem: • bestimmte Anrechnungszeiten (z. B. wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs) • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) • Zurechnungszeiten sowie zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings • freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von gleichzeitig mindestens 2 Kindern, die keine Berücksichtigungszeiten sind • Pflichtbeitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur mit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des letzten Arbeitgebers sind."
PeterTam 10.02.2020 | 06:04
Da deine Mutter VOR Beginn der Arbeitslosigkeit ihre 45 Jahre voll hat, hat sie alle Vorraussetzungen der " Rente mit 63" erfüllt. Gestaffelt nach Geburtsjahr kann sie Abschlagsfrei in Rente ab 11/2022. Mit Abschläge kann sie ab 11/2021 in Rente. Und ... JA .... die Einzahlungen des ALG1 werden noch berücksichtigt. Natürlich werden durch das ALG1 weniger Beiträge in die RV eingezahlt. Aber macht das sooo viel aus die letzten 2 Jahre ? Das Problem wird wohl sein, wenn die Firma VOR 11/2020 schließt. Anspruch auf ALG1 hat sie 24 Monate. Also Endet der ALG1 Anspruch VOR erreichen der Altersgrenze 11/2022.
Max-Ham 12.02.2020 | 22:40
möglicherweise hat de Mutter das ein- oder andere gesundheitliche Problem? falls ja, Schwerbehinderung beantragen, Gdb50 reicht, und ab 01.07.2020 in Altersrente wegen Schwerbehinderung. Abschlag wäre dann sogar nur 8,7%. (Altersgrenze ist hier in dem Fall 64 Jahe ohne Abschlag, Übergangsregelung, weil früher 63 regulär galt. Vor SPD-Schröder sogar Alter 60 für Schwerbehinderte Menschen). Parallel zur Antragstellung bei etwaigem Jobende auf jeden Fall arbeitslos melden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026