Das sollte ja im Versicherungsverlauf drinstehen, den Sie in den letzten Jahren mal mit einer Rentenauskunft erhalten haben.
Kommt auf die Rente an.
Wenn die 45 Jahre voll sind, und Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen, sind damit keine Abschläge verbunden.
Wenn Sie mit 63 die Rente für langjährig Versicherte bekommen, dann sind damit Abschläge verbunden (ausgehend vom "normalen" Rentenbeginn mit der Regelaltersrente je 0,3% pro Monat). MIt der Abfindung könnten Sie diese Abschläge (teilweise) ausgleichen. Dazu lassen Sie die DRV diesen Ausgleichsbetrag einmal ausrechnen (das Antragsformular finden Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Vielleicht suchen Sie einmal die Beratungsstelle der DRV auf und lassen die Situationen etwas beleuchten.