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Arbeitslos mit 62 Jahren

von foxelchen14.03.2010 | 20:44
4821 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen! Mein Mann ist im Februar 62 Jahre geworden und bekommt noch 1 Jahr Arbeitslosengeld I. Jetzt soll er sich bei einer Zeitarbeisfirma vorstellen. Muss er das machen? Er hat 50 % Schwerbehinderung und kann im April 2011 in Rente gehen. Soviel ich weiss gibt es ja die 58 iger Regelung nicht mehr. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit damit er Arbeitslosengeld bekommt und ihn das Arbeitsamt in Ruhe lässt. Für eine Antwort bin ich Euch sehr dankbar

8 Antworten

Schöniam 14.03.2010 | 21:35
Hallo! Wenn die Schwerbehinderung am 16.11.2000 schon vorgelegen hat, also 50%, dann kann Ihr Mann sofort und ohne Abschläge in Rente gehen. Hier greift dann der sog. Vertrauensschutz. Ein Auszug aus dem Gesetzestext des § 236a SGB VI: Die Altersgrenze von 60 Jahren wird nicht angehoben für Versicherte, die 1. bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert oder (...) berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 gültigen Recht waren... Demnach könnte Ihr Mann sofort in die Rente für schwerbehindert Menschen LEAT (Leistungsart) 62 gehen... Lassen Sie sich mal von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn ausstellen, falls das nicht schon geschen sein sollte...
Falsches Forumam 14.03.2010 | 22:18
Fragen zum Arbeitslosenrecht sind nicht Angelegenheit und Sinn des Forums der Rentenversicherung.Wenden sie sich an sagt einem einen Fachmann für Sozialrecht. (P.S.:Aber eigentlich sagt einem schon der logische Menschenverstand,das er es natürlich annehmen muss,da er Leistungen der Agentur erhält,und er auch ein Formular unterschrieben hat,das er der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.Hätte man vielleicht mal lesen sollen.Er kann natürlich auf das Arbeitslosengeld verzichten,dann wird er selbstverständlich sofort in Ruhe gelassen und sie haben keinen Stress mehr)
ist egalam 15.03.2010 | 09:54
...ob dem Vermittlungsvorschlag der AfA eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist oder nicht. Darin sind die Sanktionen und verbindlichen Pflichten aufgeführt. Wenn "ja" muß man sich vorstellen, wenn "nein", dann steht es einem frei!
Gredaam 15.03.2010 | 17:32
Dieser Mensch von Falsches Forum kann nur bescheuert sein. Vielleicht Hartz 4 und Frust auf alles und jeden.
Jackam 15.03.2010 | 16:52
Solche Kommentare wie von 'Falsches Forum' kommen hier allzu häufig und sind gleichzeitig völlig überflüssig.
foxelchenam 15.03.2010 | 19:44
Hallo zusammen, danke für Eure Antworten. Tut mir leid wegen des falschen Forums, aber ich mache dies zum ersten Mal. Noch auf die Frage von Schöni zu antworten: Mein Mann hatte im Jahre 2000 nur 40 % Schwerbehinderung. Ich finde es halt ungerecht, damals mit der 58 iger Regelung war halt alles einfacher. Er arbeitet halt auch seit seinem 14 Lebensjahr, da hat man auch mal die Schnauze voll vom Erwerbsleben und gesund ist er obendrein auch nicht. Und da er nächstes Jahr in Rente gehen kann, ohne Abzüge wollen wir natürlich dieses Jahr noch überbrücken, da er auch nicht viel Rente bekommt, da sind 10,8 % viel Holz. Alles Liebe
-_-am 15.03.2010 | 21:11
Das ist ein Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge), nicht jedoch zu den Leistungsvoraussetzungen des Arbeitslosengeldes. Ein wenig Disziplin, sowohl bei der Ausdrucksweise, als auch beim Einstellen von Fragen, die hier nicht zum Thema gehören, würden die Attraktivität des Forums deutlich verbessern.
Falsches Forumam 16.03.2010 | 07:39
Danke User -_-, es gibt also doch noch Menschen mit Verstand hier.Wenn man die Beiträge von Jack und Greda liest,kann man daran doch stark zweifeln.Einige sind halt doch sehr stark im Denken gemindert.
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