Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Altersteilzeitarbeit arbeitslos zu melden. Somit könnte man die fälligen Rentenabschläge zum Teil oder voll vermeiden. Das dann fällige Arbeitslosengeld wird jedoch nur noch auf der Grundlage des reduzierten Teilzeitentgelts während der Altersteilzeit berechnet. Wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, dann sollten Sie sich vorher persönlich in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Nur die Arbeitsagentur trifft die Aussage über die Höhe bzw. Dauer des Arbeitslosengeldes, eine evtl. Sperrzeit usw. Nach der Beratung durch die Arbeitsagentur ist eine persönliche Vorsprache bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ratsam. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man kann Ihnen dann dort ausrechnen, wie sich Ihre Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirkt.