Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Sindyk28,
wie die User Ihnen mitgeteilt haben, ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Falls Ihnen die Rente nicht weitergewährt wird, können Sie sich arbeitslos und arbeitssuchend melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nicht bestehen. Wahrscheinlich kommt eher Arbeitslosengeld II in Frage.
Ja das dachte ich mir auch schon. DANKEBis Februar 2014. Dann bin ich in die Selbständigkeit und seit 2017 bis 2020 bekomme EMRAuf ALG 1 hast keinen Anspruch. Du kannst dich gerne aber arbeitsuchend melden. Weitere wichtige Informationen erhältst du von der AfA .
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