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arbeitslos nach selbstständigkeit

von conny24.03.2008 | 17:50
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2 Antworten

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hallo welt... also, ich hab da mal ne frage und hoffe, dass mir hier irgendjemand weiterhelfen kann! ich führe seit fast genau 4 jahren eine kegelgaststätte, auf selbstständiger basis. da mir die arbeit aber zu viel wird, und das einkommen nicht gerade verhältnismässig ist, werde ich die gaststätte zum ende des monats aufgeben. nun stellt sich mir die frage, ob und auf was für leistungen ich anspruch habe bis ich eine neue arbeit gefunden habe?? ich war vor der selbstständigkeit geringfügig beschäftigt, bezog aber währenddessen keinerlei leistungen vom arbeitsamt. für tipps und infos dazu wär ich euch sehr dankbar!! gruß und kuss ;-) conny

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits Amadé ausführlich dargestellt hat, ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner.

1 Antworten

Amadéam 24.03.2008 | 20:49
Liebe Conny, Ansprüche bei der Arbeitsagentur werden wohl nicht mehr bestehen. Sollte Bedürftigkeit vorliegen, bleibt nur noch der Gang zum Hartz IV-Amt. Die lieben Leute prüfen übrigens von Amts wegen, ob Sie ggf noch vorrangige anderweitige Sozialleistungsansprüche haben. Sie können sich vorab schon mal hier schlau machen: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/ Übrigens. Hartz IV beinhaltet unter anderem auch den Krankenversicherungsschutz! Sollten Sie wegen zu hohen Vermögens nicht bedürftig im Sinne des SGB II (Sozialgesetzbuch) sein, könnte ein Anspruch auf Wohngeld/ Lastenzuschuss bestehen. Infos unter http://www.beamte4u.de/behoerdenratgeber.html Ein Vermögens-Freibetrags-Rechner für Hartz IV finden Sie auf dieser Seite: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Aufgrund des Vornamens Conny und des verlockenden Angebots eines Kusses schlussfolgere ich, dass Sie weiblichen Geschlechts sind. Sollten Sie noch ein Kind oder Kinder zu versorgen haben, empfehle ich noch folgende Seite, die alle Kind-bezogenen Sozialleistungen aufführt und erläutert: http://www.familien-wegweiser.de/ Sozialleistungsbehörden sind dazu verpflichtet, umfassende Auskunft und Beratung zu erteilen und bei Unzuständigkeit auch die Behörden zu benennen, sie für Ihr Problem zuständig sind. Manche Behörden nehmen das jedoch nicht so genau, lernen Sie daher unbedingt die Paragraphen 13-17 SGB I auswendig! http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… Ich bekomme furchtbaren Ärger mit meiner Ehefrau, wenn ich mich von anderen Frauen küssen lasse, schließen Sie mich daher lieber einfach in Ihr Abendgebet mit ein - beten hilft! "Bittet, so wird euch gegeben..." Bergpredigt - da steht übrigens auch noch: "suchet, so werdet ihr finden..." und "klopfet an,so wird euch aufgetan..." Noch eins - Sozialleistungen werden grundsätzlich nu rauf Antrag - nicht auf Zuwarten hin - gezahlt.
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