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arbeitslos oder arbeitssuchen?

von juliiii27.09.2008 | 14:20
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5 Antworten

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Hallo, ich bin seit ca. 1 Monat arbeitslos gemeldet, hatte jetzt einen Termin wo mir gesagt wurde ich solle doch an einer Trainingsmaßnahme teilnehmen obwohl ich keine Leistungen vom Amt beziehe, würde ich nicht zu dieser Maßnahme gehen wäre ich nicht mehr arbeitslos gemeldet nur noch arbeitslos, welche folgen hätte das für mich. Ich hab zwar shcon viele Beiträge durch stöbert aber keine richtige antwort auf mein Problem gefunden. Wie wirkt sich den ein arbeitssuchend statt ein arbeitslos auf die Rentenzeit aus? mfg juli

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.09.2008 | 15:34

Die Regelung der Anrechnungszeit für Zeiten der Arbeitslosigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI. Demnach kommt als ein sogenannter Anrechnungszeittatbestand eine Zeit der Meldung als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit wegen Arbeitslosigkeit in Betracht. Weiterhin müssen öffentlich-rechtliche Leistungen bezogen worden sein, bzw. diese dürfen lediglich aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens (!) nicht bezogen worden sein. Nichtleistungsgewährungen der Agentur für Arbeit aus einem anderen Grund kommen nicht als Anrechungszeit in Betracht. Um auf Ihre Fragestellung zurückzukommen: Es muß aufgrund der Formulierung des Gesetztestextes sowohl eine Meldung als Arbeitssuchender, als auch eine gleichzeitige Arbeitslosigkeit vorliegen. Zu beachten ist, dass auch dann eine Meldung erforderlich ist, wenn keine öffentlich-rechtliche Leistungen (mehr) bezogen werden. Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungen zählen z.B.: Arbeitslosgengeld, Arbeitslosenhilfe (bis 12/2004) bzw. Arbeitslosgengeld II (ab 01/2005), Unterhaltsgeld (bis 12/2004), Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem BSHG bis 12/2004 - ab 01/2005 nach dem SGB XII), Übergangsgeld, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Das Vorliegen der Anrechnungszeittatbestände meldet die Agentur den Rentenversicherungsträgern. Gleichwohl kann es jedoch nicht schaden, die Ihnen schriftlich bestätigten Meldungen der Agentur aufzubewahren, da die Rentenversicherungsträger nach erfolgter Meldung über die Anerkennung als Anrechnungszeit entscheiden. Was Sie mit "Rentenzeiten mit Nachteilen" meinen, kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden, da der Zusammenhang Ihrer Aussage mit dem Text, den Sie gelesen haben, an dieser Stelle nicht nachvollzogen werden kann. Wenden Sie sich daher bitte in einem persönlichen Gespräch an die für Sie nächstgelegene Auskunfts- u. Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

4 Antworten

PEPSYam 27.09.2008 | 15:05
bleiben sie auf jeden fall arbeitsuchend bei ihrem aa gemeldet. wenn sie nur arbeitslos gemeldet sind gibt es keine zeitmeldung an die rv.die benötigen sie ggf. zur berechtigung einer em-rente. an lehrgänge müßten sie aber teinehmen.
juliiiiam 28.09.2008 | 16:18
versteh ich das richtig das ich nur arbeitssuchend gemeldet sein muss. und nicht abreitslos..
!Wichtig!am 29.09.2008 | 08:42
Um die Arbeitslosigkeit rententechnisch anrechnen zu können, müssen Sie arbeitslos UND arbeitssuchend gemeldet sein! (Beschäftigte, die sich beruflich verändern möchten, sind ggf. arbeitssuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos, weil sie ja noch eine Beschäftigung ausüben. Um arbeitslos UND arbeitssuchend gemeldet zu bleiben müssen sie u.a. alles tun, um die Arbeitslosigkeit möglichst zu beenden, d.h. bewerben und Bewerbungen nachweisen, Maßnahmen des Arbeitsamtes mitmachen etc. Sollten Sie die Maßnahme ablehnen, wird das Arbeitsamt sie abmelden bzw. wenn überhaupt nur noch als arbeitssuchend führen...
juliiiiam 29.09.2008 | 08:59
Ich hab gelesen auch wenn man Arbeitssuchend gemeldet ist. abreitslos aber nicht arbeitslos gemeldet ist bekommt man Rentenzeiten angerechnet bloß mit Nachteilen, welche ich aber nicht kenne
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