Die Altersrente für Frauen können Sie nur bekommen, wenn Sie u.a. nach vollendetem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre PFLICHTBEITRÄGE gezahlt haben.
Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist "nur" eine Anrechnungszeit.
Diese Zeit zählt für die erforderlichen 121 Monate also nicht mit.