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Arbeitslos ohne Bezüge

von geli195113.02.2010 | 11:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, von 03.2009 bis 10.2009 bezog ich ALG1 seit 11.2009 bin ich beim AA arbeitslos gemeldet ohne Bezüge. Zählen diese Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als Pflichtbeitragszeiten? In meinem Rentenverlauf habe ich 120 Monate Pflichtbeträge aber ein Monat fehlt mir noch um mit 60 in Rente zu gehen. Danke Geli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente für Frauen können Sie nur bekommen, wenn Sie u.a. nach vollendetem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre PFLICHTBEITRÄGE gezahlt haben.

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist "nur" eine Anrechnungszeit.

Diese Zeit zählt für die erforderlichen 121 Monate also nicht mit.

11 Antworten

Schadeam 13.02.2010 | 12:21
Nein das sind keine Pflichtbeitragszeiten. Wenn für die Frauenaltersrente noch ein Monat fehlt, brauchen Sie einen versicherten Job, oder einen Minijob mit Aufstockung oder Sie pflegen einen Angehörigen oder kriegen ein Kind :-)))
geli1951am 14.02.2010 | 10:01
Hallo, dann hat mich die SB beim AA wohl falsch informiert. Sie sagte solange ich mich weiter bewerbe würden sie mich weiter an die Rentenvers. melden und es wären anrechenbare Plichtbeiträge. Wer hat denn jetzt Recht???? Gruß geli
Agnesam 14.02.2010 | 10:29
Hallo @geli, dann vertrauen Sie mal den Rentenexperten. Die Zeiten der Arbeislosigkeit ohne Leistungsbezug wird tatsächlich an die DRV gemeldet. Ggf. sind es Anrechnungszeiten. Aber es sind auf keinen Fall "Pflichtbeiträge" Nur bei Bezug von Alogeld1 oder Alogeld2 werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Agnes
Fraglicham 14.02.2010 | 15:10
@ Agnes Entschuldige, dass ich in diesem Zusammenhang etwas einfließen lasse! Bei mir war es so, dass ich etwa 2001/2002 nach dem Studium einige Monate arbeitssuchend war und auch keine Leistung bekam. Auf meinem Rentenkonto sehe ich, dass die Monate eben nicht an die DRV gemeldet worden sind und somit ungklärt bleiben. Einen Nachweis kann ich über die Arbeitsagentur heute auch nicht mehr bekommen (laut Arbeitsagentur nicht mehr gespeichert). Fraglich bleibt für mich, wie ich diese Monate dann der DRV belegen kann, um Anrechnungsmonate zu erhalten.
Felixam 14.02.2010 | 18:45
Anrechenbare Zeiten und Pflichtbeitragszeiten sind zu unterscheiden. Für die Frauenrente geht es um Pflichtbeitragszeiten.
Felixam 14.02.2010 | 18:51
Ich habe das gleiche Problem. Liegt aber schon 25 Jahre zurück, da besteht keine Chance an Unterlagenzu kommen. Mehr als 10 Jahre bewahre ich meine Unterlagen meist nicht auf.
geli1951am 15.02.2010 | 07:16
Hallo, das AA hat mir eine Bescheinigung geschickt über die Meldung zur Rentenvers. für Nov.und Dez.09 "Meldegrund Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ( §58 Abs.1 S. 1 Nr.3 SBG VI) ich habe noch keine Ahnung was das bedeutet. Gruß Geli
Tschackaam 15.02.2010 | 11:22
Hallo Geli, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug=anrechenbare "BEITRAGSFREIE ZEIT" (weil kein Leistungsbezug) Somit keine anrechenbare Pflichtbeitragszeit (weil kein Leistungsbezug) Wenn Sie das jetzt noch nicht verstehen, dann weiß ich auch nicht weiter :-) (nicht bös gemeint, das Rentenlexikon ist schon echt ätzend!) MfG Tschacka
geli1951am 15.02.2010 | 20:44
Hallo, danke erst mal für eure Auskunft. Jetzt habe ich wegen der falschen Aussage der SB beim AA seit Oktober jeden Monat 8 Bewerbungsmappen zu Firmen geschickt, obwohl ich 100%ig wußte das es mit 58 keinen Sinn mehr hat sich zu bewerben nur um Pflichtbeiträge zu bekommen. Dann werde ich mir erst mal für einen Monat einen Minijob nehmen damit ich die 121 monate Komplett habe. Gruß Geli
Tschackaam 16.02.2010 | 07:34
Hallo Geli, so könnte es klappen. Aber Achtung!!!! Der Minijob darf auf keinen Fall nur für einen Monat vertraglich geregelt sein, sondern grundsätzlich unbefristet! Ansonsten wäre es eine kurzfristige Beschäftigung und eine Aufstockung ist nicht möglich! Einfach mal bei der Minijobzentrale anrufen, danach wissen Sie wie es läuft. MfG Tschacka
Agnesam 16.02.2010 | 08:53
... und nicht vergessen: auf die Versicherungsfreiheit verzichten und aufstocken (die Erklärung wird gegenüber dem Arbeitgeber abgegeben) Agnes
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