Wenn Sie sich nicht mehr arbeitssuchend melden könnten Sie den Schutz auf die EM-RT verlieren. Retten könnten Sie diesen, einmal mit einem Mini-Job plus Aufstockung oder wenn Sie vor 01.01.1984 schon die allgemeine Wartezeit (5 Jahre Beitragszeiten) hatten fortlaufend ab Abmeldung von der AfA mit freiwilligen Beiträgen.
Bei der Berechnung zählen arbeitssuchend gemeldete Zeiten (Anrechnungszeiten) nicht mehr direkt auf die Rentenhöhe; sie führen nur zur Erhöhung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung der anderen beitragsfreien Zeiten.