Hallo sahneschnitte,
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeit, wenn sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen, und der Grund für den fehlenden Leistungsbezug im Einkommen des Vers. liegt.
Wie Sie bereits richtig ausgeführt haben, zählen diese Anrechnungszeiten zu der Wartezeit von 35 Jahren. Sie erhalten zwar keinen eigenen Wert an Entgeltpunkten, wirken sich aber rentensteigernd aus, wenn weitere beitragsfreie Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind.