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Experten-Antwort

Arbeitslos ohne leistung

von sahneschnitte24.02.2011 | 16:23
1791 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich bin arbeitslos ohne leistungen bei der arbeitsagentur gemeldet und zwar ohne lücke auf ein versicherungspf. arbeitsverhältnis zurückführend. meine frage: ist es richtig, dass diese zeiten der arbeitslosigkeit ohne leistungen nicht nur für die 35 jahre an zeit angerechnet werden, sondern auch bewirken, dass andere beiträge zur rentenversicherung erhöht werden können? ich habe nächstes jahr meine 35 jahre zusammen und werde mich am arbeitsamt abmelden, falls ich keine arbeit gefunden habe, da die meldung ja dann für die rente (ausßer der erwerbsunfähikeitsrente, aber dieses risiko geh ich ein.) nichts mehr für mich bringt. Ist das richtig so? oder soll ich mich weiter melden, obwohl ich ja meine 35 jahre habe? danke und liebe grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sahneschnitte,

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind dann Anrechnungszeit, wenn sie unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließen, und der Grund für den fehlenden Leistungsbezug im Einkommen des Vers. liegt.

Wie Sie bereits richtig ausgeführt haben, zählen diese Anrechnungszeiten zu der Wartezeit von 35 Jahren. Sie erhalten zwar keinen eigenen Wert an Entgeltpunkten, wirken sich aber rentensteigernd aus, wenn weitere beitragsfreie Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind.

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1 Antworten

RFn am 24.02.2011 | 18:47
Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 1. Altersrente für langjährig Versicherte (Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich). und 2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich). ------------------------------------------------------------ Wie sich die Meldung oder Abmeldung auf die Rentenhöhe auswirkt, kann hier nicht prophezeit werden, das hängt auch von Ihrer individuellen Versicherungsbiographie ab. Auch gibt es dauernd Änderungen in der Rentengesetzgebung.
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