Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

arbeitslos ohne Leistungsbezug und freiwillige Beiträge möglich?

von Karin6421.10.2019 | 09:28
749 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Expertenteam, ich habe die letzten 5 Jahre meinen Vater bis zu seinem Tod gepflegt. Danach habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Ich bin 55 Jahre alt und habe durch die Pflegetätigkeit erstmals wieder EM-Rentenansprüche erworben. Laut Arbeitsamt habe ich 17.000 Euro zuviel an Vermögen um ALG2 zu bekommen. Jetzt meine Frage : Ist es möglich, zusätzlich freiwillig Rentenbeträge zu zahlen ? oder schliesst sich das mit der Meldung "arbeitslos ohne Leistungsbezug" aus? Es geht mir darum, das ich meine EM Rentenansprüche nicht verliere. Google sagt da unterschiedliches......besten Dank Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin64,

da Sie nicht versicherungspflichtig sind, könnten Sie aktuell freiwillige Beiträge zahlen. Damit verlieren Sie Ihre EM-Rentenanwartschaften nicht. Lassen sie sich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die für Sie möglichen Beitragszahlungsmodelle beraten.

Bitte fragen Sie vorher beim Jobcenter, ob und ggf. ab wann der Verbrauch Ihres Vermögens (infolge Beitragszahlung) tatsächlich zu einem ALG II-Anspruch führt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gaskellam 22.10.2019 | 21:02
Hallo, in der Broschüre der DRV steht zu freiwilligen Beiträgen: "Wenn Sie mitten im Berufsleben aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden, können Sie durch freiwillige Beiträge weiterhin vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbs minderung haben Sie dann allerdings innerhalb kürzester Zeit nicht mehr. Auch der Anspruch auf eine Rehaleistung kann unter Umständen verloren gehen." Aber da Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben, könnte evtl. folgendes gelten: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 252 Anrechnungszeiten (8) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten nach dem 30. April 2003, in denen Versicherte 3. eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Und ob das funktioniert würde mich auch interessieren. LG
Karin64am 23.10.2019 | 08:49
Danke für die Auskunft. Für mich ist die Rechtslage da noch nicht ganz klar. 1.) Mein Ziel ist durch Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge, die Wartezeit von 35 Jahren für eine Grundrente zu erfüllen ( falls sie denn mal kommt, habe jetzt 31 Jahre auf der Uhr).Außerdem will ich natürlich meine spätere Rente erhöhen. 2.) Mit der Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug möchte ich, das ich meine EM-Ansprüche in die Zukunft nehmen kann ( also wenn mir z.B. in 4 Jahren was passiert ). Einzeln sollte es ja funktionieren, aber auch in Kombination ???? Vielen Dank für Infos
Gaskellam 23.10.2019 | 13:21
Hallo, das dieses einzeln funktioniert ist gar nicht sicher. Zur Grundrente, mal davon abgesehen, dass niemand weiß, ob sie kommt und wie genau das aussehen wird, war bisher nie die Information zu finden, dass freiwillige Rentenbeiträge angerechnet würden. Bisher hieß es Pflichtbeiträge aus Arbeit, Pflege und Kindererziehung. Darauf würde ich also nicht spekulieren. Wenn Sie länger als 24 Monate keine Pflichtbeiträge aus Arbeit, Pflege etc.erwerben und auch keine Leistung aus dem Arbeitslosengeld II bekommen, da Ihr Vermögen zu hoch ist, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine evtl. EMR. Genau deshalb mein Hinweis auf den Gesetzestext. Da müssten Sie mit dem Ablehnungsbescheid vom Jobcenter einen Antrag auf Anrechnungszeiten aufgrund des " SGB VI § 252 Anrechnungszeiten (8) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten nach dem 30. April 2003, in denen Versicherte 3.eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben", bei der DRV stellen. Und ich habe keine Information, ob das funktioniert. LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026