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Arbeitslos ohne Leistungsbezug und trotzdem Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche

von Justin12.06.2008 | 13:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug und trotzdem Mitwirkungspflicht ???? Hallo liebe Forumsmitglieder und Experten. Ich bin am 03.09.1950 geboren und nach über 40 Berufsjahren in den "Sogenannten Vorruhestand" getreten. Mein damaliger Arbeitgeber hat älteren Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben über einen Sozialplan vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Meine Kündigung habe ich noch vor dem 31.12.2003 erhalten und zwar zum 31.08.2006. Dieser Sozialplan sah so aus. Ich bekomme eine Betriebsbedingte Kündigung und für den Wegfall des Arbeitsplatzes eine Abfindung. Das ich mich nach Ablauf de Bezuges AGL1 weiterhin arbeitslos melde und formell Arbeitslosenhilfe zu beantragen, um dann mit 60 in Rente gehe. Den Rentenabzug gleicht mein Arbeitgeber durch eine Zuzahlung auf die Betriebliche Altersversorgung aus. Die Arbeitslosenhilfe werde ich nicht in Anspruch nehmen weil mein Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt hat die als Versorgung bis zum Renteneintritt ausreicht. Außerdem muss ich mich dann noch selber Krankenversichern. Dieses habe ich auch dem Arbeitsamt mitgeteilt Nun verstehe ich nicht was Die Bundesagentur von mir will?? Ich bekomme ab nächsten Monat keine Leistung mehr und soll mir trotzdem noch einen Mini Job suchen und evtl. auch an Weiterbildungskurse teilnehmen. Was würde passieren wenn ich mich dem wiedersetzen würde?? Ich habe gerade ein 9 Monatigen Weiterbildungskurs im Kaufmännischen Bereich hinter mir obwohl ich über 40 Jahre lang Handwerker war. Ich kann das alles nicht fassen und verstehen so kurz vor der Rente noch so einen Teuren und sinnlosen Aufwand. Wenn ich hätte Arbeiten wollen, dann wäre ich doch nicht in den Vorruhestand gegangen. Solange AGL1 gezahlt wurde kann ich es ja noch Verstehen. Und muss man nicht die Voraussetzung erfüllen, dass man bei vorzeitigem Rentenantritt vorher 1 Jahr lang arbeitslos ist?? Ich möchte noch erwähnen das ich aufgrund einer Krebserkrankung einen Schwerbehindertenausweis habe mit einem Grad von 80% habe. Zum Schluss dann noch einmal eine Frage. Wenn ich einen Minijob auf 400 € Basis annehmen würde könnte ich auch dann wegen Arbeitslosigkeit mit 60 in Rente gehen. Für Eure Antworten Danke ich Euch im Voraus Mit freundlichen Gruß Klaus

7 Antworten

Happyam 12.06.2008 | 13:44
Lieber Justin (Klaus) ich würde gerne, bovr ich zu den eigentlichen Antworten komme wissen, seit wann Ihre Schwerbehinderung vorliegt (bitte genaues Datum) und ob diese befristet ist? LG Happy
Wolfgangam 12.06.2008 | 13:41
Hallo Klaus, > Schwerbehindertenausweis habe mit einem Grad von 80% unabhängig von der ganzen Vorgeschichte werden Sie die Altersrente an Schwerbehinderte beantragen ! 35 Versicherungsjahre setze ich mal voraus. Sie sind rentenrechtlich nicht auf Arbeitslosigkeit bis 60 'angewiesen'. Empfehlenswert wäre, die Arbeitslosenmeldung weiterzuführen (wenigstens bis 58), sichert einen etwaigen Anspruch auf EM-Rente bis 60, und kann als Lückenfüllende Zeit (minimal) positive Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben. Gruß w.
Happyam 12.06.2008 | 14:11
ok, das ist doch ein Ausgangspunkt! Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60. Lj. möglich (wenn diese noch mind. zu 50 % vorliegt) egal ob Sie da alo sind oder nicht! Ansonsten s. Beitrag von @Wolfgang LG Happy
Happyam 12.06.2008 | 14:13
jetzt sorry von mir... ab 60 mit 10.8 % Abschlag anstelle der 18 % bei ALO-Rente!!! Happylein
Useram 12.06.2008 | 14:01
Und seit wann liegt die Schwerbehinderung von 80% vor?
Justinam 12.06.2008 | 14:05
Sorry!! Der Ausweis ist am 0.03.2005 Ausgestellt worden
Justinam 12.06.2008 | 13:55
Mein Scherbehinderteten ist bis 05.2010 begrenzt. Ich werde ihn dann verlängern lassen
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