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Arbeitslos und Rente

von Bald 5811.12.2007 | 20:36
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wende mich an Euch, weil ich weiss, das man hier verständliche Auskünfte erteilt: Am 15.12. werde ich 58. Ich bin seit 2 J. ALG II-Empfänger. Schickt man mich ab 2008 in Rente oder jetzt doch erst mit 63? Ich habe 36 Jahre gearbeitet und will meine laut Rentenschreiben gar nicht so schlechte Rente unbedingt ungekürzt erhalten. Könnt Ihr mir Tipps geben? Danke für alle Tipps.

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8 Antworten

Schwarzwälderam 12.12.2007 | 07:21
Wenn Sie die 58er Regelung beim Arbeitsamt noch dieses Jahr unterschreiben können Sie bis zum ungekürzten Rentenbeginn weiterhin Hartz IV Leistungen beziehen. Nachteile entstehen in der Regel durch diese Unterschrift nicht, außer das Sie nicht mehr vermittelt werden. Aber da war das Arbeitsamt wahrscheinlich bis jetzt auch nicht sehr aktiv. Zur Sicherheit können Sie sich auch noch in einer Beratungsstelle beraten lassen. Ihre Unterschrift können Sie bis zu 14 Tage rückgängig machen.
Neueram 12.12.2007 | 07:13
Altersrente kann es erst mit 60 Jahren frühestens geben. Vor 60 wäre nur eine Erwerbsminderungsrente möglich. Bis zum 60 Lebensjahr -also in zwei Jahren- wäre Sie nach den derzeitigen Regelungen erst mal sicher. Die Neuregelungen von der sogenannten Zwangsrente sind noch nicht abschließend beschlossen worden. Derzeit will man eine Regelung mit dem 63.Lebensjahr einführen. Nach Weihnachten wissen wir alle sicherlich mehr. Geniesen Sie erstmal die Weihnachtsfeiertage.
no nameam 12.12.2007 | 07:36
Auch ich würde Ihnen raten, schnellstens die 58er-Regelung zu unterschreiben, diese sichert Ihnen den Schutz Ihrer abschlagsfreien Rente. Unbedingt dieses Jahr noch unterschreiben! (Falls Sie es nicht schon getan haben)
Knut Rassmussenam 12.12.2007 | 09:10
Nehmen Sie den § 65 SGB II in Anspruch!!!!! Nur so können Sie ALG2 bis zum ungekürzten Rentenbeginn (65 + 2) beziehen!
Knut Rassmussenam 12.12.2007 | 09:15
65 ist natürlich das ungekürzte Rentenalter, sofern die Voraussetzungen der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vorliegen, sonst 65 + 3 Monate ... erst lesen, dann senden
larstinaam 16.12.2007 | 22:40
Bin seit 01.01.2007 Arbeitslos,wurde am 13..06.2007 krank bis auf Weiteres.Meine Frage;Ich bin 59 Jahre kann ich jetzt noch unter erleichterten Voraussetzungen in Rente gehen und kann ich den Zeitpunk des Rentenanfang bestimmen. Da ich März 2008 60 Jahre alt werde und 50% Schwerbeschädigt bin. Wieviel Abzüge % habe ich und kann ich ab April 2008 Altersrente beziehen? Muss ich den Antrag gleich stellen und wo? ( Arbeitsamt oder Rentenversicherung ) ? Oder soll ich mich vom Arzt gesund schreiben lassen und mich danach neu auf dem Arbeitsamt anmelden ?Ich möchte nicht Erwerbsminderungsrente , sondern Altersrente mit 10,8% Abzüge , aus Angst , dass eine Erwerbsminderungsrente in der Höhe zu Geringfügig ist. Gruss
Mam 18.12.2007 | 11:18
Hallo larstina, der Abschlag bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hängt davon ab, seit wann sie Ihren Schwerbehindertenausweis besitzen. Sollte der Ausweis bereits am 16.11.2000 vorgelegen haben, so wäre die Rente abschlagsfrei mit 60 möglich. Andernfalls hätten sie mit 60 (also im April 2008) einen Abschlag von 10,8 % in Kauf zu nehmen. Den entsprechenden Rentenantrag sollten sie etwa 3 Monate vor dem Rentenbeginn (also im Januar 2008), entweder auf Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Bevor sie den Antrag stellen empfiehlt sich jedoch ein persönliches Beratungsgespräch, dort wird man Ihnen auch die weiteren Möglichkeiten (wie evtl. Arbeitslosengeld noch "ausschöpfen"...) aufzeigen. ...wünsche schöne Feiertage...
Renteam 19.12.2007 | 21:42
Ich bin am 5.3.48 geboren .Seit dem01.01.2007 bin ich erstmalig arbeitslos und erhielt Arbeitslosengeld .Hinter mir liegen 43Arbeitsjahre.Den Antrag bei der Agentur für Arbeit mit Erleichterung für Arbeitslose über 58 Jahre und Altersrente zum frühmöglichsten Zeitpunkt ohne Abzüge ( 10,8% Rentenabzug ) habe ich nicht unterschrieben. Wegen Erkrankung seit Mai 2007 bekomme ich von der Barmer Ersatzkasse Krankengeld . Im Mai 2007 erhielt ich meinen Schwerbeschädigtenausweis. Die Barmer forderte mich zur Reha Massnahme bei der Rentenversicherung auf ( nach 7 Monaten Krankschreibung ). Da ich eine psychische Erkrankung habe mit Depressionen und Verdacht auf Demenz , soll ich jetzt zur Rehabilitation , oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder soll ich mich gesund schreiben und zurück zum Arbeitsamt? Ich möchte nicht zur Kur , die hilft bei meiner Erkrankung nicht. Habe aber die Befürchtung nicht die volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Der Gutachter vom Versorgungsamt , wo ich den Schwerbeschädigtenausweis erhielt spricht von Demenz und EU Rente , mein Arzt ebenfalls. Was aber, wenn die Reha , die Rentenversicherung und der Gutachter volle EU Rente verweigern ? Soll und kann ich auf dem Arbeitsamt jetzt noch das Schriftstück unterschreiben und mit 60 Jahren in Rente gehen ? Oder gilt das dann als Zweitanmeldung auf dem Arbeitsamt und dann geht das nicht mehr ? Oder soll ich zum Arbeitsamt und warten bis ich 60 Jahre alt werde und mit dem Schwerbeschädigtenausweis ab Mai 2008 Rente beantragen. Ich danke für Eure Antwort ! Schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr. W. Schlammer
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