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Experten-Antwort

Arbeitslos und teils erwerbsgemindert

von Heimkehrer03.03.2015 | 21:03
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Hallo zusammen! Mein Bekannter ist 61 Jahre alt,, lebt nun 8 Jahre in Spanien und hatte vor 1 1/2 Jahren einen Schlaganfall. Sein Sehbereich ist teils eingeschränkt, ein Ohr ist ausgefallen und er hat plötzliche, starke Schwindelanfälle. Trotzdem ist er nur teilweise erwerbsgemindert und berufsunfähig und bekommt somit nur seine halbe Rente. Jetzt möchte er wieder zurück nach Deutschland, hat aber Angst dort keine Arbeit zu bekommen. Wie sieht es denn aus, wenn er vorher 5 Jahre selbständig in Spanien war, davor nahtlos gearbeitet hatte (fast nur in Deutschland) und nun sich arbeitssuchend beim Arbeitsamt meldet- hat er irgendwelche Ansprüche, falls seine Bewerbungen, die er schreibt, zu nichts führen? Er kann laut dem Bescheid ja mehr als 6 Stunden arbeiten und möchte zumindest in Teilzeit was tun. Hat er Anspruch auf ALG 1 (oder 2) und wenn ja, wird ihm die jetzige Rente dann gestrichen? Er möchte einfach nicht mit seinen 450€ in Deutschland auf der Straße stehen. Hier in Spanien ist die Arbeitsmarktlage derzeitig extrem schlecht! Ich hoffe, Sie können ihm ein paar Tipps geben (selbst schreiben geht momentan sehr schlecht für ihn). Liebe Grüße

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

W*lfgangam 03.03.2015 | 22:10
Hallo Heimkehrer, die Arbeitsmarktlage kann man in D sicher als allgemein hervorragend bezeichnen - allerdings, schon Ü50 brauchen sich (gesunde) Arbeitsuchende kaum Hoffnung auf Vermittlung machen, bei Ü60 _mit_ erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen sieht das sicher nicht rosiger aus/nahezu unmöglich. Da hilft nur Eigeninitiative/selbst eine Arbeitsstelle suchen/finden, ansonsten wird er nur zur Karteileiche bei der staatlichen Arbeitsvermittlung - wenn die ihn nicht gleich zum Amtsarzt schickt, um überhaupt aktuell die 'Rest'-Erwerbsfähigkeit/-Vermittlungsfähigkeit festzustellen und dann einen Weg weiter ins Sozialamt schicken. Klingt leider hart ...könnte alles wunderbar klappen, wäre allerdings realitätsfern, das Beste zu erwarten, wenn das Schlimmste – subjektiv gesehen - droht. Gruß w. PS: Auch von dort können Sie auf die Jobangebote der Arbeitsagentur online zugreifen/sich bewerben und mal ein Testlauf starten: http://jobboerse.arbeitsagentur.de/
=//=am 04.03.2015 | 09:57
Bezieht Ihr Bekannter die teilweise EM-Rente schon länger und tatsächlich nur wegen Berufsunfähigkeit? Ich hätte da eine Idee. Angenommen, sein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beträgt 3 - unter 6 Stunden, würde ihm - wenn er hier in D lebt und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde, aber keinen Arbeitsplatz findet - eine volle EM-Rente zustehen. Dann würde der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gelten. Das ist die sogenannte Arbeitsmarktrente. Da er aber in Spanien lebt, steht er dem Teilzeitarbeitsmarkt nicht zur Verfügung und es kann nur die teilweise EM-Rente (NICHT wegen BU!) gezahlt werden. Sehen Sie mal im Rentenbescheid nach, auf der 2. Seite steht, ob die Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird oder nicht. Wenn nicht, ist es wie vermutet und es kann bei Rückkehr nach D die volle EM-Rente beantragt werden. Das sind aber nur Mutmaßungen von mir! :-)
Heimkehreram 04.03.2015 | 13:14
Hallo zusammen! =//= , er bekommt seine Rente seit einem Jahr wegen Berufsunfähigkeit, kann laut Bescheid mehr als 6 Stunden arbeiten, was weit an der Realität vorbei geht.
???am 04.03.2015 | 14:21
" ... kann laut Bescheid mehr als 6 Stunden arbeiten ... " Wurde diese Aussage aufgrund eines Gutachtens aus Spanien gemacht? Da war doch vor ein paar Wochen oder so noch ein anderes Posting von wegen "EM-Rente im Ausland entzogen". Kann es sein, dass die Ärzte im Ausland bei der Leistungsbeurteilung strenger sind? Weil abschließend natürlich ein DRV-Arzt entscheidet. Aber er muss sich dabei natürlich auf die Angaben des spanischen Kollegen verlassen. Sollte diese Spekulation (und mehr ist es nicht) zutreffen, wäre es natürlich sinnvoll nach Deutschland zu kommen und einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
Heimkehreram 04.03.2015 | 19:56
Danke ???! Mit dem anderen Posting habe ich nichts zu tun, aber der Tipp mit dem Verschlechterungsantrag klingt gut. Sein Schwindel ist zwar neu vom Hausarzt hier diagnostiziert worden, aber er wartet auf einen Termin (bis zu 6 Monate kann's dauern) in der Klinik zur Untersuchung, ob's vom Hämatom kommt. Vielleicht könnte man das mit einem neuen Gutachten in Deutschland ein wenig beschleunigen.
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