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Experten-Antwort

Arbeitslos/Arbeitssuchend

von sarah u.01.02.2012 | 14:53
4172 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte einen Termin bei einer Rentenberatungsstelle Dort wurde mir geraten mich (obwohl ich keine Leistungen beziehe) "arbeitslos" zu melden. Bei dem Gespräch dachte ich ich hätte es verstanden aber jetzt kommen mir Zweifel. Wo liegt der Unterschied zwischen "arbeitslos" und "arbeitssuchend" gemeldet sein ? Was hat das überhaupt mit meiner Rente zu tun ?? Vielen dank für verständliche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sarah u.,

für die Anerkennung einer Anrechnungszeit in der Rentenversicherung müssen Sie arbeitslos (§ 16 SGB III) gemeldet sein. Die Meldung lediglich als Arbeitssuchende (§ 15 S. 2 SGB III) reicht nicht aus.

Die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erhält zwar bei der Rentenberechnung keinen eigenen Wert, sie kann sich aber bei der Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten steigernd auswirken.

Es wäre also ratsam, bei der Agentur für Arbeit darauf zu drängen, weiter als arbeitslos geführt zu werden.

§ 15 SGB III lautet:

§ 15 Ausbildung- und Arbeitsuchende

Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die

eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine

selbständige Tätigkeit ausüben.

§ 16 SGB III lautet:

§ 16 Arbeitslose

(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,

2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für

Arbeit zur Verfügung stehen und

3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank an W*lfgang für den guten Querhinweis.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 01.02.2012 | 21:26
Hallo sarah u. zu den Unterschieden und Bedeutung für die Rente lesen Sie bitte dieses Thema nach - wurde da ausführlich vor 2 Tagen behandelt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wenn Link bei Ihnen nicht klappt, Thema ist "Unterbrechung der ..." vom 30.01.2012 Gruß w.
Guido Schulzam 03.02.2012 | 17:18
Mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben lief zum 31.1-2012 aus, seit 1.2.2012 bin ich nun arbeitssuchend gemeldet. Fahrkosten bekomme ich ja von DRV-Nord, ist ok, ich wollte gern wissen, ob man vielleicht einen Teil der Kosten bei einem Umzug in ein anderes Bundesland wegen Arbeitsaufnahme, erstattet bekommt? MFG
Deutsche Rentenversicherung
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