Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Aussage des Arbeitsamtes ist falsch. Verweisen sie das Arbeitsamt auf das Job-Aqtiv Gesetz. Danach sind Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit ab 1.1.2003 versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung , wenn Sie vor Rentenbeginn versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach dem SGB III bezogen haben. Die Beiträge werden durch den Rentenversicherungsträger
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