Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitslosengeld (§136 SGB III) -EU-Rente - Rente mit 63

von Hans Mehl14.05.2016 | 10:29
1490 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 1954 und mir steht ab November 2017 die Rente mit 63 zu (ist abgeklärt). Die letzten 2 Jahre bis 26.04.2016 habe ich Krankengeld bezogen. Eine EU-Rente habe ich im Januar 2016 beantragt (40% Schwerbehinderung). Heute habe ich den Bescheid bekommen, dass ich rückwirkend zum 26.04.2016 914.-€ Arbeitslosengeld mtl. bis 26.04.2018 bekomme. Frage: Wenn die Eu-Rente bewilligt ist, gehe ich davon aus, dass ich dann erheblich weniger Geld bekomme. Was kann ich machen. Soll ich den Antrag auf EU-Rente zurückziehen oder verzögern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Mehl,

Sie können den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zurücknehmen, solange noch kein bindender Rentenbescheid vorliegt. Sie müssen sich aber vorher selbst fragen, ob Sie sich für erwerbsgemindert halten oder nicht. Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es, Sie in eine Beschäftigung zu vermitteln. Das geht nur, wenn Sie nicht (voll) erwerbsgemindert sind ...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

KSCam 14.05.2016 | 11:39
Das hätten Sie ja auch vorher bemerken können, dass die Rente im Zweifel niedriger ist. Ob das Arbeitsamt mit macht müssen Sie mit denen klären, und was die von einem "arbeitsfähigen" Arbeitslosen so alles fordern.......
Hans Mehlam 14.05.2016 | 11:48
nicht hilfreich, nicht freundlich, aber Sie haben gezeigt, dass sie existieren. Hans
Nahlaam 14.05.2016 | 12:19
Der Grad der Behinderung von 40 hat bei dem EM-Renten-Antrag nicht so viel Wirkung und für die Altersrente für Schwerbehinderte, die Sie im Jahr 2017 ohne Abschlag erhalten könnten, benötigen Sie mindestens 50 %. Wenn Sie nicht grad die Altersrente für besonders langjährige Versicherte erhalten können, dann hätten Sie normalerweise immer einen Abschlag. Haben Sie vor der Beantragung der EM-Rente keine Auskunft von der DRV erhalten/eingeholt, die Ihnen zeigt, wie hoch die zu erwartende EM-Rente wäre?!? Diese können Sie auch jetzt noch über die Homepage der DRV erhalten. Wie weit ist denn das Verfahren zur Prüfung der EM-Rente? Natürlich könnten Sie den Antrag auch wieder zurücknehmen, selber verzögern wohl eher nicht.
KSCam 14.05.2016 | 12:40
Ob Sie es freundlich oder auch nicht empfinden, naja..... Das Arbeitsamt weiß, dass Sie den Rentenantrag laufen haben, weil Sie sich für erwerbsgmindert halten (sonst hätten Sie den ja nicht gestellt) und wird -falls Sie den Antrag zurückziehen - entsprechend reagieren......wie weiß niemand.....
Papst Purgatorius Iam 14.05.2016 | 18:24
WIR wissen es, da WIR erleuchtet wurden vom Herrn. Ob das Arbeitsamt jedoch auch nur durch das Nadelöhr passt wie einst das fette Kamel, wird sich weisen. Drum bete eifrig und tue Buße, kasteie dich und spende reichlich zu unserer erhabenen Rentenkirche, damit auch erleuchtet werden das Arbeitsamt und die Steuer, welche wandeln im finsteren Tale. Amen ich sage euch: Schon morgen könntet ihr im Paradiese sein.
W*lfgangam 14.05.2016 | 22:24
Hallo Hans Mehl, > Was kann ich machen. Soll ich den Antrag auf EU-Rente zurückziehen oder verzögern? So wie es aussieht, bekommen Sie 'normales' ALG 1 (§ 136 SGB 3) und nicht im Rahmen einer Nahtlosigkeitsregelung nach Auslaufen Krankengeld (§ 145 SGB 3) ...richtig?! Was hindert Sie in diesem Fall daran, den EM-Antrag einfach zurückzuziehen? ...und das ALG 1 bis zum anvisierten Altersrentenbeginn mitzunehmen - natürlich mit allen 'Spielereien' der AfA? Bedenken Sie dabei aber auch etwaige Informationspflichten an die AfA, die Sie mit Antragsstellung/Bewilligungsbescheid ALG 1 auferlegt bekommen haben (laufendes Rentenverfahren oder nur Bewilligung einer Rente). Nebenbei, wenn Sie schon bei 914 EUR ALG 1 mit _erheblich_ weniger EM-Rente rechnen, um wie viel höher erwarten Sie denn eine ungekürzte Altersrente? Dürfte sich in der Region um 50 - 80 EUR bewegen - sicher, für Einige viel Geld ...aber auch in diesem Fall erfragt man die genaueren Zahlen in der nächsten Beratungsstelle, bevor man sich freiwillig in das 'Abenteuer' EM-Rente stürzt, wenn andere Leistungen/ALG 1 laufen können. Gruß w.
Hans Mehlam 15.05.2016 | 09:27
Danke an "KSC" und "W*lfgang". Das hilft mir weiter. Ich wünsche Ihnen, trotz des Wetters, noch schöne Pfingstfeiertage. Hans
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026