Hallo Hans Mehl,
Sie können den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zurücknehmen, solange noch kein bindender Rentenbescheid vorliegt. Sie müssen sich aber vorher selbst fragen, ob Sie sich für erwerbsgemindert halten oder nicht. Aufgabe der Agentur für Arbeit ist es, Sie in eine Beschäftigung zu vermitteln. Das geht nur, wenn Sie nicht (voll) erwerbsgemindert sind ...