Hallo art-isi,
für die Zeit der Arbeitslosigkeit kann in Ihrem Versicherungskonto bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden. Anrechnungszeiten werden nicht bei allen Wartezeiten angerechnet, zum Beispiel nicht bei der Wartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung