Hallo Gerda,
es ist verständlich, dass Sie sich unsicher sind. Die Nahtlosigkeitsregelung soll sicherstellen, dass Sie während der Übergangszeit finanziell abgesichert sind , wenn Sie nach dem Bezug von Krankengeld noch nicht wieder voll arbeitsfähig sind.
Während Sie allerdings Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, gibt es bestimmte Verpflichtungen und Einschränkungen, die einzuhalten sind.
So müssen Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn Sie eine Fortbildung machen, sollten Sie dies immer mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter absprechen und wenn Sie eine Reha-Maßnahme bewilligt bekommen haben, ist es grundsätzlich wichtig, diese auch wahrzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit zu vereinbaren, um Ihre Pläne und Möglichkeiten genau zu besprechen.