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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld bei Nahtlosigkeit während der Wartefrist bis zur Reha / Darf ich mögliche Jobs ausprobieren?

von Gerda24.07.2024 | 16:11
403 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bin nach längerer Krankheit und mehreren Krankenhausaufenthalten im Frühling von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Eine stationäre Reha zur Begleitung des Wiedereinstiegs in eine berufliche Tätigkeit hatte ich damals bereits bewilligt bekommen, allerdings konnte ich erst einen Aufnahmetermin Ende 2024 bekommen. Während der Übergangszeit bekomme ich aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nun Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit. Mit Blick auf eine berufliche Veränderung und eine Tätigkeit, die ich mit meinem Gesundheitszustand bewältigen kann, habe ich in den letzten Monaten eine Weiterbildung zur Wanderführerin / Guide gemacht. Nun habe ich die Möglichkeit, einmal auszuprobieren, ob diese Aufgabe zu mir passt und ob ich ihr gewachsen bin. Ich bin allerdings unsicher, ob ich das überhaupt darf, da ich ja Leistungen von der Agentur für Arbeit bekomme und bis zur Reha noch arbeitsunfähig geschrieben bin (allerdings für meine bisherige Tätigkeit). Ich möchte hier natürlich nichts falsch machen, andererseits ist es für den Wiedereinstieg in einen Beruf / eine neue Tätigkeit ja auch nicht von Vorteil, wenn ich die Zeit bis zur Reha gar nicht nutze und nur abwarte. Können Sie mir hierzu einen Rat geben und mir sagen, was ich machen darf und was ich ggf. beachten muss? Danke und viele Grüße Gerda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerda,

 

es ist verständlich, dass Sie sich unsicher sind. Die Nahtlosigkeitsregelung soll sicherstellen, dass Sie während der Übergangszeit finanziell abgesichert sind , wenn Sie nach dem Bezug von Krankengeld noch nicht wieder voll arbeitsfähig sind.

Während Sie allerdings Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, gibt es bestimmte Verpflichtungen und Einschränkungen, die einzuhalten sind.

So müssen Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn Sie eine Fortbildung machen, sollten Sie dies immer mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter absprechen und wenn Sie eine Reha-Maßnahme bewilligt bekommen haben, ist es grundsätzlich wichtig, diese auch wahrzunehmen.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, einen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit zu vereinbaren, um Ihre Pläne und Möglichkeiten genau zu besprechen.

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1 Antworten

KSCam 24.07.2024 | 17:03
Was Sie als Arbeitsloser dürfen fragen Sie bei der Agentur nach. Aber warum sollten die Ihnen verbieten einen Job anzunehmen mit dem dann das ALG beendet ist? Statt Geld zu kosten zahlen Sie wieder ein! Über manche Fragen im Rentenforum kann man sich nur wundern.
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