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Arbeitslosengeld für Empfänger mit 58 Jahren - § 428, SGB III

von Ahnungslos16.10.2007 | 16:45
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich bin 1949 geboren und bin langzeitarbeitslos. Ich habe vom Arbeitsamt das Angebot erhalten, Arbetislosengeld unter erleichterten Voraussetungen des § 428 zu beziehen. Ich verstehe noch nicht, welche Vor- und Nachteile hierbei für mich entstehen. In dem Schreiben steht: "Weil Sie alsbald aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen, müssen Sie bereit sein, zum frühest möglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie (!) Alterrente in Anspruch zu nehmen. Eine Altersrente, die um Abschläge vermindert ist, weil Sie das für Sie maßgebende - individuelle - Rentenalter noch nicht erreicht haben, brauchen Sie also nicht beantragen." Bedeutet "abschlagsfrei", dass ich keine Abzüge haben werde? In meine Rentenauskünfte der Deutschen Rengenversicherung steht unter "Vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit", dass die "vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente [...] zu einer Minderung der Rente um 7,2 % führen" würde!? Würde mich über eine sehr baldige Antwort freuen, weil ich die Unterlagen an das Arbeitsamt zurücksenden muss! Danke!

9 Antworten

Rutham 16.10.2007 | 18:00
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Ruth
Pitttam 16.10.2007 | 18:55
Hallo Ahnungslos, sehen Sie sich die Expertenantwort vom 15.10,Pittt an. Die unterschrifft hat weitere Vorteile wie 17 Wochen Urlaub.Außerdem kann nix pasieren da Sie Ihre Unterschrifft 3 Mon. wieder zurückziehen können. Gruß Pittt
zam 17.10.2007 | 06:52
Und ja, "abschlagsfrei" bedeutet ohne Abzüge/Abschläge!
no nameam 17.10.2007 | 06:59
Im Grunde haben Sie den Vorteil, dass Sie bei der Arbeitssuche nicht mehr jedes zumutbare Arbeitsangebot annehmen müssen. Für die Agentur für Arbeit hat es den Vorteil, dass Sie damit aus der Arbeitslosen-Statistik raus sind. Sie verpflichten Sich mit dieser Vereinbarung nur, in Rente zu gehen, sobald Sie irgendeine Rentenart ohne Abschlag (!) in Anspruch nehmen können.
Amadéam 17.10.2007 | 10:25
Wenn Sie keine Aussicht mehr auf einen job haben, unterschreiben Sie in Gottes Namen. Nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes haben Sie ggf. noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Lassen Sie dieses prüfen und bedienen vorab den folgenden Vermögensrechner: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Vorteile dieser Leistung: 1. es werden weiter Rentenbeiträge, wenn auch geringe, entrichtet. 2. Sie können weiter "riestern". 3. Sie vermeiden Abschläge bei der Gesetzlichen Rente 4. Sie können einen Mini-Job ausüben und günstige Freibetragsregelungen nutzen. Sollte Ihr Vermögen für den Bezug von ALG II zur Zeit noch zu hoch sein, denken Sie daran, ggf sinnvolle Investitionen lieber während des Bezuges von Arbeitslosengeld I noch vorzuziehen. Achtung: Wenn Sie eine Ehefrau haben sollten, die nach dem 31.12.1949 geboren ist, fällt diese bei einem etwaigen ALG II-Bezug - trotz Abgabe IHRER Erklärung - in die Vermittlungsmühle der Arbeitsagentur, ARGE oder der optierenden Kommune. Kaufen Sie sich am Besten einen Hartz IV-Ratgeber und informieren sich vorab. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html
Reseam 17.10.2007 | 10:19
Eine Frage von Ahnungslos wurde in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig beantwortet: Die Unterschrift unter die Vereinbarung nach § 428 SGB III bedeutet, dass er nicht vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen braucht und bis dahin ein evtl. höheres ALOG II in Anspruch nehmen kann. Nur wenn er schwerbehindert ist (mindestens 50 %) wäre eine abschlagsfreie Rente ab dem Alter 63 möglich. Das ALOG II ist inklusive Wohngeld und Heizkosten oft höher als die Rente. Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter gibt es erst ab vollendetem 65. Lebensjahr. Wenn er also eine vorgezogene Altersrente beansprucht, würde vor dem 65. Lebensjahr keine ergänzende Grundsicherung gewährt.
Marianneam 22.10.2007 | 16:56
Erfülle alle Kriterien für 58+ Regelung. War letzte Woche beim Arbeitsamt, die mir mitteilten dass diese Regelung zum 31.12.2007 gestoppt wird. Ich soll mich jetzt arbeitssuchend melden, mit allen Konsequenzen (Schulungsmassnahmen, Trainingszeiten, Einarbeitungszeiten ohne Gehalt etc). Marianne
Rutham 22.10.2007 | 17:02
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Ruth
Marianneam 31.10.2007 | 17:18
So, habe jetzt genauere Auskünfte. Geburtsdatum ist 09.12.1949 Meine Aufhebungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber ist vom Juni 2007. Mein Vertrag läuft zum 31.12.2007 aus. Meine Beraterin in der Arbeitsagentur hat mir im Juni noch die Broschüre 58+ mitgegeben, als ich jetzt meinen 2. Termin hatte, teilte mir die neue Beraterin mit, dass diese Regelung für mich nie zutreffen konnte, da ich ja erst ab 1.1.2008 arbeitslos bin und die 58+ Regelung läuft ja Ende dieses Jahres aus. Stimmt das so?
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