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Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

von Hubert28.10.2007 | 20:28
2836 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Jahrgang 12/1948 und möchte einen Vertrag über Altersteilzeit mit meinem Arbeitgeber abschließen. Der Vertrag soll über 4 Jahre gehen, bis ich 63,5 Jahre alt werde. Dann möchte ich 1,5 Jahre Arbeitslosengeld beantragen. So wie ich das aus dem Forum sehe, muß das wohl gehen, aber auf welche gesetzliche Grundlage? Im Gesetzestext zur Alterteilzeit steht: "Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden."

2 Antworten

Schwarzwälderam 29.10.2007 | 07:41
Es dürfte auch eine Sperrzeit geben, da die Arbeitslosigkeit ja durch Mitschuld (ATZ Vertrag) entstanden ist. Somit blieben dann auch nur noch ca. 13,5 Monate Leistungsbezug übrig. Da müsste man schon ziemlich alt werden das sich das rechnet.
Michael1971am 29.10.2007 | 06:54
Arbeitslosengeldanspruch besteht zwar in dem von Ihnen angedachten Fall, allerdings wird das AloG nur aus dem tatsächlich während der Altersteilzeit bezogenen Bruttoverdienst ohne Aufstockung berechnet. In aller Regel dürfte also das Arbeitslosengeld wesentliche niedriger sein, als die Rente mit Abschlag. Ob sich der um 18 Monate hinausgeschobene Rentenbeginn mit 5,4 Prozent weniger Abschlag für Sie rechnet, müssen Sie selbst wissen. Hierzu sollten Sie aber auf jeden Fall kurz vor Ende der Altersteilzeit Ihre Rente und den möglichen AloG-Anspruch ausrechnen lassen. Dann können Sie sich immer noch entscheiden. Zu beachten wäre noch, dass eine Kürzung des AloG-Anspruches eintritt, wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentru für Arbeit Arbeitslos melden.
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