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arbeitslosengeld nach erwerbsmidnerungsrente

von scooter19.06.2007 | 20:13
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, ich beziehe eine befristete volle erwerbsminderungsrente v. 1.6.2006 - 30.6.2008. sollte die rente n cht weiterbewilligt werden, werde ich das widerspruchs- und das klageverfahren durchführen. nun m eine frage: führt die rentenversicherung während des rentenbezugs beiträge zur arbeitslosenversicherung ab ? ich habe mal gehört, dass dies so sein soll. da ich nach ablauf der rente, kein anspruch auf alg I, alg II und krankengeld habe, hätte ich doch anspruch auf alg I, nach obigem sachverhalt. kann es sein, dass die rentenversicherung für 12 monate beiträge an die arbeitsagentur abführt und mein alg I nach einem "fiktiven" satz berechnet wird. wenn ja, was für folgen hätte denn ein arbeitslomeldung bei dr aa ? ich bekäme vielleicht geld, aber müsste ich mich dann auch der vermittlung zur verfügung stellen ? arbeitsfähig fühle ich mich ja nicht, da ich ja gegen eine mögliche ablehnung der rente widerspruch einlegen würde. wie würden die formus teilnehmer diesen sachverhalt beurteilen ? vielen dank für eure unterstützung. tschüss scooter

7 Antworten

bekissam 19.06.2007 | 22:53
Ja, Sie haben nach meiner Kenntnis Anspruch auf ALG I. Auskünfte zu dieser Leistung erhalten Sie jedoch bei der Agentur für Arbeit. Bei einer Zeitrente endet der Leistungsanspruch mit Ablauf der Befristung. Ein Antrag auf Weiterzahlung führt nicht automatisch dazu, dass auch Erwerbsminderung als vorliegend unterstellt werden könnte. Insofern gelten Sie als arbeitslos wie jeder andere Arbeitslose auch (ggf. mit Einschränkungen hinsichtlich vorliegender Behinderung) und haben auch die gleichen Pflichten. Solange der neue Leistungsantrag (Weiterzahlungsantrag) nicht für Sie positiv entschieden ist, muss Sie das Arbeitsamt auch zu vermitteln versuchen. Das ist auch der Grund, warum sich Rentner mit befristetem Rentenanspruch rechtzeitig vor Ablauf der Befristung vorsorglich arbeitssuchend melden müssen, wenn sie Nachteile beim Arbeitslosengeldanspruch vermeiden wollen.
scooteram 20.06.2007 | 09:54
hallo bekiss, vielen dank für ihre antwort. bin ich verpflichtet, mich bei der aa arbeitssuchend zu melden, wenn ich widerspruch, resp. klage gegen die ablehnung des rentenbescheides einlege. ich bekäme dann zwar kein alg I, müsste weiter von meinen ersparnissen leben, würde damit aber signalisieren, dass es mir mit meiner erwerbsunfähigkeit ernst ist. würde ich mich bei der aa arbeitssuchend melden, würde ich ja signalisieren arbeitsfähig zu sein. dies hätte doch in einem widerspruchs- resp. klageverfahren gegen die rentenversicherung nachteile, da die mir unterstellen, wenn ich mich bei der aa arbeitsfähig melde, kann es mit meiner erwerbsminderung ja nicht so schlimm sein. ich meine, die chancen auf weitergewährung der rente könnten sich verschlechtern, wenn ich mich bei der aa arbeitssuchend melde. das alg I würde ich schon gerne in anspruch nehmen, allerdings ist mir das risiko zu groß, bei der rentenversicheurng meine chancen auf rente aufs spiel zu setzen. sehe ich hier etwas falsch, oder sind meine bedenken unbegründet ?1 bitte nochmals um rückmeldung vielen dank tschüss scooter erwerbsfähig fühle,
???am 20.06.2007 | 10:40
Auch der DRV ist es klar, dass Sie von irgendetwas leben müssen. Melden Sie sich, falls der Weitergewährungsantrag abgelehnt wird, beim Arbeitsamt arbeitslos und beantragen Sie Alg. Es wird die Entscheidung nicht beeinflussen. Falls Sie wollen, können Sie ja in der Widerspruchsbegründung noch extra auf Ihre Beweggründe hinweisen.
mitleseram 20.06.2007 | 10:17
was wollen sie eigentlich? ist es nicht schön, wenn man gesund ist und niemandem auf der Tasche liegen muss? wenn man ihre "würde", "wenn" liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die "Krankheit" vom vielen Nachdenken schlimmer wird.
Schadeam 20.06.2007 | 15:42
was bringt es Ihnen, sich heute schon über "hätte, wenn und aber" den Kopf zu zerbrechen. Es ist doch so einfach: 1) Ihren Rente läuft bis 06/2006. 2) 3 Monate vor Ablauf, also im März 2008 stellen Sie den Verlängerungsantrag, wenn Sie weiterhin nicht arbeiten können. 3) Dann entscheidet die RV über diesen Antrag. 4) und erst wenn am 01.07.2008 noch nicht entschieden ist, bzw. die Rente abgelehnt sein sollte, stellt sich die Frage der Arbeitslosigkeit. 5) und ob und welche Leistung Sie dann vom AA erhalten, richtet sich nach den dortigen Bestimmungen.
scooteram 23.06.2007 | 10:21
hallo bekiss u die anderen, vielen dank für die antworten. mittlerweile habe ich erfahren, dass keine zwingende notwendigkeit vorliegt, sich nach ablehung der weitergewährugn der rente bei der aa arbeitssuchend zu melden. ob ich, um während eines möglichen widerspruchsverfahrens, doch ein "fikitves" alg beantrage, um leistungen zum lebensunterhalt zu erhalten und um versicherungspflcihtig krankenversichert zu sein, werde ich noch prüfen. würde ich die meldung bei der aa nicht machen, müsste ich weiter von meinen ersparnissen leben und mich freiwillig in der gesetzliche krankenkasse versichern. also, nochmals vielen dank für ihre unterstützung. mfg scooter
bekissam 23.06.2007 | 02:00
Ihre Bedenken sind völlig unbegründet. Die Rentenversicherung unterstellt Ihnen gar nichts, sondern richtet sich nach den Gutachten der medizinischen Sachverständigen. Wenn Sie natürlich als Holzfäller oder im Tiefbau arbeiten, sieht das anders aus. Die alleinige Meldung bei der Agentur für Arbeit ist absolut unbedeutend für den Rentenanspruch. So blauäugig sind selbst Beamte nicht, dass sie davon ableiten würden, sie seien ja fit.
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